Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz, welches am 09. Juli 2004 bekannt gegeben wurde, gilt im gesamten Bundesgebiet und fällt in die Rechtsmaterie des Steuerrechtes. Es beruht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002, in der festgestellt wurde, dass die unterschiedliche Versteuerung von Renten und Beamtenpensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht in Konformität zum Grundgesetz steht. Das Alterseinkünftegsetz regelt deshalb die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Altersbezüge völlig neu. Schrittweise werden die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei gestellt, so haben die Arbeitnehmer heute weniger Steuern zu zahlen. Allerdings müssen Sie Ihre Rente dann im Alter versteuern. Auch Beiträge für private Zusatzversorgungen, wie z. B. der so genannten Riester-Rente sind steuerlich begünstigt. Aber auch hier sind die Auszahlungen im Alter voll steuerpflichtig. Bei den Kapitalanlageprodukten zur Altersvorsorge werden die Beiträge zwar aus voll versteuertem Einkommen bestritten, aber die Ausschüttungen sind nur von der Ertragsanteilbesteuerung betroffen. Somit wird dieses Einkommen indirekt mehrfach versteuert. Die Ertragsanteilbesteuerung lässt sich allerdings senken, wenn die Auszahlungen im höheren Alter erfolgen. Die Kapital bildenden Renten- und Lebensversicherungen unterliegen unter Umständen nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Sie sehen also, die zukünftigen Rentner müssen ihre Einkommen versteuern, doch die heute eingezahlten Beträge können Sie von der Steuer absetzen. Somit haben Sie zumindest heute erst einmal mehr von Ihrem Geld. Gleichzeitig werden die bisherigen Steuerprivilegien von kapital bildenden Lebensversicherungen, ab dem Januar 2005 abgeschlossen, abgebaut.
Das heißt, dass seit 2005 60% der Altersvorsorgebeiträge von der Steuer freigestellt sind - bis zum Jahre 2025 sollen diese sogar vollkommen steuerbefreit werden! Im Gegensatz dazu wurden die steuerlichen Vorteile der kapital bildenden Lebensversicherungen und der Britische Policen vollkommen gecancelt. Einmalige Auszahlungen aus den Privaten Rentenversicherungen sind seit 2005 zu versteuern, allerdings kann ein Freibetrag von 20.000 € abgezogen werden. Bei der fondsgebundenden Rentenversicherung wurde der steuerpflichtige Ertragsanteil verringert. Bei der Riester-Rente haben Sie heute freie Wahl zwischen den verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist von den Änderungen des Alterseinkünftegesetzes betroffen. Und es gibt jetzt die Rürup-Rente, auch bekannt als Basis-Rente, die vom Staat bezuschusst wird und eine lebenslange Rentenauszahlung garantiert. Sie sehen also, das Alterseinkünftegesetz ist sehr komplex und hat die steuerrechtlichen Bestimmungen, die bisher bestanden, allesamt neu geregelt.