Auszahlplan
Die private Altersvorsorge nimmt heute einen sehr hohen Stellenwert in Deutschland ein, da auch immer mehr Bürger erkennen, dass man alleine mit der gesetzlichen Rente später nicht "auskommen" wird. Es stehen verschiedene Finanzprodukte zur Auswahl, die man zur privaten Altersvorsorge nutzen kann, die im Grunde alle einen so genannten Auszahlplan enthalten. Sollte man die Zulagen der Riester Rente in Verbindung mit der privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen, dann ist die Integration von einem Auszahlplan sogar Pflicht beim gewählten Sparplan. Der Auszahlplan ist zum Beispiel auch unter der Bezeichnung Rentaplan oder Rentenplan bekannt. Der Kern vom Auszahlplan besteht darin, dass auf der Grundlage des bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angesammelten Kapitals über einen zukünftigen Zeitraum hinweg eine regelmäßige Auszahlung von Teilbeträgen erfolgt. Dem Kapital wird dann beispielsweise jeden Monat ein Betrag von 500 Euro entnommen und auf das Girokonto des Kunden überwiesen. Diese regelmäßigen Auszahlungen stellen dann zum Beispiel die private Zusatzrente dar. Es gibt in der Praxis zwei Sorten des Auszahlungsplans, nämlich auf der einen Seite den Auszahlplan mit Kapitalverzehr und auf der anderen Seite den Auszahlplan ohne Kapitalverzehr. Die übliche Variante stellt der Auszahlplan mit Kapitalverzehr dar. Konkret beinhaltet dieser Entnahmeplan, dass das zur Verfügung stehende Kapital über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgebraucht wird. Würden zum Beispiel 120.000 Euro zur Verfügung stehen, von denen man 10 Jahre leben möchte, so könnten pro Monat 1.000 Euro ausgezahlt werden bis das Kapital nach 10 Jahren aufgebraucht ist.
Beim Auszahlplan ohne Kapitalverkehr würden hingegen nur die jeweils zu erhaltenden Zinsen als Auszahlungsbetrag genutzt. Würde man im Beispiel für das Kapital von 120.000 Euro zum Beispiel eine Verzinsung von sechs Prozent erhalten, wären das pro Jahr Zinsen in Höhe von 7.200 Euro. Somit könnte man beispielsweise pro Monat 600 Euro erhalten, ohne das Kapital zu vermindern.