Bankbürgschaft
Eine Bankbürgschaft wird häufig auch als Bankaval oder nur kurz als Aval bezeichnet und stellt eine Risikoübernahme seitens der Bank gegenüber einem Dritten dar. Konkret übernimmt die Bank das Risiko für Verbindlichkeiten ihres Kunden einzustehen oder für dessen Bonität zu bürgen. Eine Bankbürgschaft wird in der Praxis in erster Linie in zwei Bereichen verwendet. Im Bereich Privatkunden wird die Bankbürgschaft zum Beispiel im Rahmen eines Mietvertrages genutzt und ersetzt häufig das Mietkautionskonto. In diesem Bereich wird dann oftmals auch der Name Mietbürgschaft verwendet. Die Bürgschaft gebende Bank übernimmt in diesem Fall eine Haftung über einen Betrag, der ansonsten in der Regel auf einem Mietkautionskonto als übliche Mietkaution eingezahlt werden würde. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter und die Bank selber hat eine solche Mietbürgschaft als Bankbürgschaft Vorteile. Der Vorteil des Kunden (Mieter) liegt darin, dass seine liquiden Mittel nicht reduziert werden, wie es bei einer fälligen Einzahlung auf einem Mietkautionskonto der Fall wäre. Für den Vermieter sagt die Bankbürgschaft zumindest aus, dass der Mieter eine positive Bonität besitzen muss, denn ansonsten würde er keine solche Bürgschaft von der Bank erhalten. Auch für die Bank stellt die Vergabe der Bürgschaft ein Vorteil dar, weil sie im Gegenzug eine so genannte Avalprovision vom Kunden erhält. Die Bankbürgschaft wird aber nicht nur im Privatkundenbereich, sondern vor allen Dingen häufig im Bereich Geschäftskunden genutzt. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist es zum Beispiel sehr häufig der Fall, dass von den sich bewerbenden Personen bzw. Unternehmen eine solche Bankbürgschaft verlangt wird, vor allen Dingen aufgrund der Funktion als Bonitätsnachweis. Diese Bürgschaften können ganz unterschiedliche Inhalte haben.
Oft lauten die Bürgschaften nicht über eine bestimmte Summe, sondern sie stellen "lediglich" ein Vertrauensbeweis seitens der Bank dar. Diese bescheinigt durch die Bürgschaft gegenüber dem Dritten indirekt, dass der Kunde auch im Stande sein wird den Auftrag auszuführen, für welchen er sich beworben hat. Es gibt aber auch Bankausfallbürgschaften, im Rahmen derer das Kreditinstitut tatsächlich für eine bestimmte Summe "gerade steht", falls der Kunde einen Auftrag aus verschiedenen Gründen nicht beenden oder zeitlich nur zu spät ausführen kann.