Basisrente für Ärzte
Das Alterseinkünftegesetz ist im Jahre 2005 in Kraft getreten und hat für zahlreiche Änderungen im Bezug auf die Versteuerung von Renten und Pensionen gesorgt. Unter anderem sind auch Ärzte und Zahnärzte betroffen. Bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2005 wird die Versorgungswerkrente mit mindestens 50 Prozent versteuert, wobei die Versteuerung der Rente von Jahr zu Jahr angehoben wird, bis im Jahre 2040 die vollständige Rentenbesteuerung erreicht ist. Die Anhebung bezieht sich allerdings nur auf den Renteneintritt - der im Eintrittsjahr festgelegte Versteuerungsgrad wird beibehalten. Je später man als Arzt oder Zahnarzt in das Rentenalter eintritt, umso höher fällt die Besteuerung aus. Allerdings umfasst das Alterseinkünftegesetz auch Steuervorteile. Wer im Rahmen der privaten Altersvorsorge eine zusätzliche Rente bzw. eine private Basisrente abschließt, der kommt in den Genuss steuerlicher Vorzüge. Die so genannte Basisrente für Ärzte wird nämlich Schritt für Schritt von der Steuer freigestellt. Das Ganze funktioniert nachdem Prinzip, dass die monatlichen Raten, die während der Ansparphase anfallen, steuerlich geltend gemacht werden können. Auf diese Weise lässt sich durch die Basisrente die Steuerlast senken und das verfügbare Einkommen erhöhen - sofern man die Ansparrate dem Einkommen hinzurechnet. Eine private Basisrente für Ärzte kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt. Das Finanzprodukt muss konzipiert sein, dass beim Eintritt in das Rentenalter keine Kapitalauszahlung möglich ist - stattdessen muss die Rente von der Versicherungsgesellschaft bis an das Lebensende bezahlt werden.
Weiterhin darf die Basisrente nicht beleihbar sein. Außerdem ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass der Renteneintritt frühestens ab einem Alter von 60. Jahren erfolgen darf bzw. dass die Auszahlung frühestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Als passendes Finanzprodukt, das als Basisrente für Ärzte in Betracht gezogen werden kann, kommt bisher ausschließlich die Rürup-Rente in Frage. Rürup Rentenversicherungen sind so aufgebaut, dass sie den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechend und somit steuerlich begünstigt werden können.