Basisrente

Die Rürup Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Mit der Basisrente wird der Grundstein für die Basisversorgung gelegt. Die Basisversorgung setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungswerken, der landwirtschaftlichen Altersklasse sowie der Rürup Rente. Schon heute können Sie von den steuerlichen Vorteilen der Rentenbeträge als Vorsorgeaufwand profitieren. Mit der Basisrente entscheiden Sie sich für eine sichere und gleichzeitig kapitalgedeckte Altersvorsorge, mit guten Steuervorteilen schon während der Beitragszahlung. Seit dem 01.01.2005 kann jeder diese Steuervorteile sich zu Nutzen bringen. Doch wie überall sind an diese Vorteile auch gewisse Bedingungen geknüpft. Das bedeutet dass die gesamten Leistungen welche aus der Basisrente entstehen, nur als monatliche und gleichzeitig lebenslange Rente ausgezahlt werden. Frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann die Auszahlung beginnen. Durch diese Maßnahme wurde vom Gesetzgeber gesichert das die Basisrente auch wirklich nur zur Altersvorsorge verwendet wird. Für die Basisversorgung ergeben sich daraus konkrete Rahmenbedingungen. Es dürfen keine Kapitalauszahlungen erfolgen, sondern nur Renten. Sollte der Todesfall vom Versicherungsgeber eintreten, so erfolgt die Rentenzahlung an Ehepartner oder Kinder. Die Basisrente ist Hartz IV geschützt, es darf weder eine Abtretung noch eine Verpfändung erfolgen. Auch der Verkauf der Basisrente ist nicht möglich. Diese Versicherung kann demzufolge nicht vererbt und auch nicht übertragen werden. Daher sind die Vorteile einer Basisrente einfach zu definieren. Im Alter wird eine garantierte, lebenslange und gleichzeitig renditestarke Rente an den Versicherungsnehmer oder die Hinterbliebenen gezahlt. Ein Vermögensaufbau ist durch die hohe Steuerersparnis recht schnell möglich. Tritt der Fall der Arbeitslosigkeit ein, so erfolgt keine Anrechnung auf das Vermögen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II. Damit besteht für jeden die Möglichkeit eines flexiblen Rentenbeginns. Weiterhin ist zur eigenen Absicherung eine zusätzliche Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung möglich. Auch die Absicherung der Familie in Form einer Hinterbliebenenrente sollte in Betracht gezogen werden. Für die steuerlichen Vorteile der Beiträge von heute, müssen die Renten später versteuert werden.

Demzufolge erfolgt bei der Basisrente eine nachgelagerte Versteuerung. Durch den Abschluss einer Basisrente wird Ihnen von der Versicherung eine bestimmte Rentenzahlung garantiert. Auch der erwirtschaftete Überschuss der Versicherungsgesellschaft wird Ihnen zum Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Dann können sie sogar selbst entscheiden wie Ihnen der Überschuss gutgeschrieben werden soll. Hier können Sie zum einen auf Sicherheit setzen oder aber Sie entscheiden sich für eine Investmentanlage in Form eines ausgewählten Aktienfonds. Damit auch Sie Ihren, gewohnten Lebensstandart im Alter erhalten können, empfiehlt es sich die Rente von Anfang an dynamisch wachsen zu lassen. Möchten sie aber noch mehr für Ihre Altersvorsorge bzw. für die Basis Rente tun so ist es möglich, jedes Jahr einmal, eine Zuzahlung in Ihren Vertrag zu leisten. Die Zahlung der Basisrente kann auf das Alter von 60 Jahren vorverlegt werden oder aber auch bis zum Alter von 85 Jahren hinaus verschoben werden. Das kommt ganz darauf an, wie Sie die Rente benötigen. Schließen Sie die Versorgungslücken im Alter mit der Rürup Rente. Kasse gebeten. Mit der Basisrente belohnt sie der Staat bei der Eigeninitiative zur privaten Rentenvorsorge.