Bauförderung

Jedes Jahr zahlen Sie brav Monat für Monat Ihre Miete, aber warum investieren Sie dieses monatliche Geld nicht in die eigenen vier Wände. Nur wo man sich Wünsche erfüllen kann, wo man Träume verwirklichen kann, wo man machen kann was man will, dort fühlt man sich auch richtig wohl. Diesen Traum träumen viele Menschen, und Sie können diesen Traum wahr werden lassen. Denn der Weg zu den eigenen vier Wänden wird vom Staat auch heute noch durch staatliche Bauförderungen intensiv unterstützt. Der Bausparvertrag ist eine der besten Anlagen für Bauförderungen vom Staat. Hier kann man nicht nur die Wohnungsbauprämie nutzen, sondern der Staat belohnt auch Ihre Bauspareinzahlungen mit einer 8,8%igen Wohnungsbauprämie. Gefördert werden in solch einem Fall jährliche Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag, von bis zu 512 Euro für Singles und 1024 Euro für Ehepaare. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle, bei denen das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr 25 600 Euro bei Alleinstehenden und 51 000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Von der Bausparkasse werden die Voraussetzungen für den Prämienanspruch korrekt ermittelt. Dann wird die Prämie direkt auf dem Bausparkonto vermerkt und, wenn die geforderten Voraussetzungen vorliegen, wird die Prämie beim Finanzamt angefordert. Die Prämie muss jedes Jahr neu mit dem Wohnungsbauprämienantrag vom Bausparer bei der zuständigen Bausparkasse beantragt werden. Erstmals mit der Zuteilung der Bausparsumme beziehungsweise mit Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist oder bei vorzeitiger prämienunschädlicher Verwendung, entsteht ein Anspruch auf die Gutschrift der Wohnungsbauprämie. Über das Bausparguthaben und die staatlichen Vergünstigungen kann nach einer Bindefrist von sieben Jahren frei verfügt werden. Durch einen Bausparvertrag besteht aber auch die Möglichkeit die Vermögenswirksamen Leistungen zu nutzen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag einzahlt.

Diese Art von Vermögenswirksame Leistungen, welche vom Arbeitgeber direkt auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt werden, wird vom Staat durch eine entsprechende Arbeitnehmer Sparzulage direkt gefördert. Zurzeit beträgt diese Arbeitnehmer Sparzulage 9% der vermögenswirksamen Leistungen bis zum maximalen Höchstbetrag von 470 Euro. Wenn diese Leistungen niedriger sein sollten, dann können Sie den Restbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein Anspruch auf diese Arbeitnehmer Sparzulage besteht, wenn das jeweilige zu versteuernde Einkommen im Sparjahr 7.900 Euro bei Alleinstehenden, 35 800 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Die Bausparkasse bescheinigt den Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres die angelegten Vermögenswirksamen Leistungen. Damit ist das Bausparen eine Sparform völlig ohne Risiko

Die staatliche Bauförderung auf den Punkt gebracht.

Wohnungsbauprämie jährlich = 45,06 Euro

Arbeitnehmersparzulage jährlich auf jährlich maximal 470 Euro = 43,00 Euro

Vermögenswirksame Leistungen jährlich = 480,00 Euro

Gesamtbetrag = 568,00 Euro

Schon ab dem 16. Lebensjahr kann die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden. Und als zusätzliche Bauförderungen stehen die zinsgünstigen KfW Programme zur Verfügung Darum sollte jeder, der aufgrund seines Einkommens einen Anspruch auf Arbeitnehmer Sparzulage und Wohnungsbauprämie hat, von den staatlichen Vergünstigungen profitieren.