Bauleistungsversicherung

Ein Schaden auf der Baustelle ist nicht nur sehr ärgerlich sondern manchmal auch relativ teuer. Zum Beispiel wenn ein Sturm den Schornstein Ihres Hauses niederreißt oder wenn Fremde in die Baustelle eindringen und einen hohen Schaden verursachen, dann kann das Ihre Finanzplanung schon durcheinander bringen. Die Bauleistungsversicherung ist für solche Fälle der ideale Rundum- Schutz. Die Versicherungsdauer beträgt bei einer solchen Versicherung bis zu 36 Monaten. Die Bauleistungsversicherung umfasst sämtliche Bauleistungen und auch Bauteile für den Roh-, Aus-, und Umbau Ihres Eigenheimes. Dabei ist es ganz egal ob der entstandene Schaden zu Lasten der Bauherren geht, von dem baubeteiligten Unternehmen oder Personen oder gar von anonymen Dritten verursacht wurde. Diese Versicherung deckt die Risiken des Bauherren, des Bauunternehmers und der Handwerker ab. Der Vorteil besteht darin, dass im eventuellen Schadensfall Streit, Schuld und Zuständigkeit vermieden wird. Solche Streitereien würden eine Verzögerung des Hausbaus zur Folge haben. Da in diesen Versicherungsschutz alle beteiligten Firmen fallen, haben diese sich auch an den Kosten zu beteiligen. Diese Sachverhalte stehen bereits genau aufgeführt in den Ausschreibungsunterlagen.Grundsätzlich zahlt die Versicherung nur bei Schäden, welche unvorsehbar eintreten und trotz größter Sorgfaltspflicht nicht abgewehrt werden konnten. Der jeweilige Versicherungsschutz ist nur auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle gültig. Jedoch sollte vor dem Versicherungsabschluss bedacht werden: das eine korrekte Baussumme bestimmt wird, denn von dieser Bausumme sind die Kosten der jeweiligen Bauleistungsversicherung abhängig. Die Bausumme errechnet sich ganz einfach aus den Bauleistungen einschließlich aller Baustoffe und Bauteile. Deshalb sollte jeder Bauherr unbedingt kontrollieren dass die Bausumme nicht zu niedrig bemessen ist, damit er im Schadensfall nicht unterversichert ist. Weiterhin sollte auch eine Erweiterung des Bauvorhabens in Betracht gezogen werden. Deshalb bleibt zu bedenken, ob die Eigenleistungen als Selbst- oder Unternehmerkosten in die Bauleistung mit eingebracht werden.

Der Versicherungsschutz berücksichtigt keine Sachen, welche nicht Bestandteil der tatsächlichen Bauleistungen sind und auch nicht zu den benötigten Baustoffen, Bauteilen und Hilfsbaustoffen zählen. Auch nicht in den Versicherungsschutz fallen: Baugeräte und Werkzeuge, Vermessungs-, Prüf- und Funkgeräte, Sicherungsanlagen, Fahrzeuge aller Art, Akten, Zeichnungen und Pläne. Ein eventueller eintretender Schadensfall sollte umgehend und unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Einbruch und Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Von einem Gutachter Ihrer Versicherung, muss das komplette Schadensbild aufgenommen werden. Jeder Bauherr und auch die, die es werden wollen, benötigen eine solche Bauleistungsversicherung. Denn bis die eigenen vier Wände bezogen werden können, kann viel passieren. Mit einer solchen Versicherung werden die finanziellen Risiken auf ein Minimum gesenkt.