Berufshaftpflichtversicherung
Nicht immer sollte man sich auf das Glück verlassen und schon gar nicht im Berufsleben. Sichern Sie Ihre Firma deshalb mit einer Berufshaftpflichtversicherung ab. Verursacht einer Ihrer Mitarbeiter einen Personen- oder auch Sachschaden, so müssen Sie gegebenenfalls für den gesamten Schaden aufkommen. Jeder Freiberufler haftet für einen Vermögensschaden, welchen einem Kunden zufügt, und zwar mit dem gesamten Vermögen, eine solche Versicherung sichert Ihre Existenz ab. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie sich finanziell gegen Schäden, welche Sie anderen durch Ihre Arbeit zufügt haben. Hierdurch können schnell immens hohe Schadensersatzansprüche fällig werden. Gegen solch entstandene Schäden sollten Sie sich, und können Sie sich auch absichern. Versichert werden können alle natürlichen und juristischen Personen. Der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsleistungen sind vom jeweiligen Berufsbild abhängig. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für folgende Berufsgruppen / Unternehmen erhältlich: Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte und Anwaltsnotare, IT Dienstleistungsunternehmen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Internet Dienstleistung sowie für sonstige Berufsgruppen und Unternehmen. Für folgende Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert: Amtsvormund, Arbeitsvermittler, Architekt, Auktionator, Auskunftei, Bausparkassenvertreter, Beamter, Bestattungsunternehmer, Betreuer, Büroserviceunternehmen, Buchhalter, Dolmetscher, Gerichtsvollzieher, Grafiker, Gutachter, Hausverwalter, Immobilienmakler, Journalist, Nachlassverwalter, Notar, Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Reisebüro, Richter, Schornsteinfeger, Schuldnerberater, Vereine und Werbeagenturen. Der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt ist der Beginn des Versicherungsschutzes, Voraussetzung ist eine unverzügliche Zahlung des Versicherungsbeitrages.
Der Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall: eine Prüfung durch Spezialjuristen, ob Schadensersatzpflicht besteht und wenn ja in welcher, die Zahlung von entstandenen Schäden (bei begründeten Ansprüchen), das Abwehren von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, sowie die Übernahme von den entstandenen Kosten für Schadensabwicklung und der eventuellen Rechtsverteidigung. Bestehen berechtigte Schadensersatzansprüche aus der Berufshaftpflichtversicherung, dann zahlt der Versicherungsgeber bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Beitrag für solch eine Berufshaftpflichtversicherung richtet sich nach den Kriterien, welche für den jeweiligen Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Bedeutung sind. Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine reine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung und schützt vor den finanziellen Folgen eines Versehens im Beruf. So wird für nahezu alle Berufsgruppen und Unternehmen eine individuelle und auf spezielle Bedürfnisse abgestimmte Versicherung angeboten.