Besteuerung Alterseinkünftegesetz

Für viele Rentner kommt der Ausstieg aus dem Berufsleben viel zu früh. Häufig stellen sie schon nach kurzer Zeit fest, dass sie trotz Ruhestand weiterhin einer Beschäftigung nachgehen möchten - logischerweise nicht im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung aber zumindest als Teilzeitkraft. Einige Rentner spielen auch mit dem Gedanken, ihre Zeit dahingehend zu nutzen und sich selbst ein kleines Geschäft aufzubauen. Allerdings stellt sich ihnen natürlich die Frage, wie es um das Thema Einkommensteuer steht - schließlich ist man als Rentner von der Besteuerung des Einkommens nicht befreit. Die Antwort findet sich in den Einkommensteuergesetzen sowie im Alterseinkünftegesetz wieder. Die Gesetze besagen klipp und klar, dass auch Rentner ihr Einkommen versteuern müssen - unabhängig davon auf welche Weise sie dieses erzielen. Somit müssen nicht nur Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit versteuert werden, sondern auch Renteneinkünfte. Diese Renteneinkünfte werden auch häufig als Alterseinkünfte bezeichnet und umfassen sowohl die staatlichen Rentenzahlungen, als auch Betriebsrenten und Zahlungen die aus Finanzprodukten der privaten Altersvorsorge hervorgehen, wie es zum Beispiel bei der klassischen Rentenversicherung der Fall ist. Weiterhin regelt das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Pensionen. Bisher mussten Beamten während ihrer Dienstzeit keine Zahlungen für ihre späteren Pensionen leisten - was allerdings zur Folge hatte, dass die Pensionszahlungen dann voll besteuert wurden (wobei ein so genannter Versorgungsbeitrag steuerlich geltend gemacht werden durfte).

Diese Art von Besteuerung wird auch als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Durch Inkrafttreten des Altereinkünftegesetzes im Jahre 2005 gibt es grundlegende Änderungen: Es sieht vor, dass die Alterseinkünfte - insbesondere die Renten- und Pensionszahlungen - gleich besteuert werden und die nachgelagerte Besteuerung in Zukunft für alle Renteneinkünfte gelten wird. Allerdings kann die Umsetzung des Gesetzes nicht von heute auf morgen stattfinden, da dies zu großen Ungerechtigkeiten führen würde. Stattdessen ist ein Übergangszeitraum mit einer Dauer von 35 Jahren vorgesehen, so dass die nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften für alle Rentner und Pensionäre ab dem Jahr 2040 gelten wird.