Betriebsrente Besteuerung
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz im Jahre 2005 hat sich die Besteuerung der Renten maßgeblich verändert. Bis zu diesem Zeitpunkt war es so, dass Rentner aufgrund so genanter Versorgungsfreibeträge ihre Steuerlast senken konnten bzw. ihre Renten nicht voll versteuern mussten. Das inzwischen gültige Alterseinkünftegesetz sieht allerdings vor, dass Renten voll versteuert werden müssen - unter anderem auch Betriebsrenten. Versorgungsbeträge können nicht mehr angesetzt bzw. abgezogen und steuerlich geltend gemacht werden. Glücklicherweise greift diese Änderungen nicht sofort - denn ansonsten wären zahlreiche Rentner von ganz enormen Renteneinbußen betroffen. Stattdessen wird die Abzugsfähigkeit der Versorgungsbeiträge schrittweise innerhalb der Jahre 2005 bis 2040 reduziert. Erst ab dem Jahr 2040 gibt es endgültig keinen Versorgungsfreibetrag mehr. Für all diejenigen, die mit einer Betriebsrente rechnen können, sind das zunächst einmal keine besonders tollen Neuigkeiten. Denn während Betriebsrenten in früheren Jahren steuerfrei waren, so werden diese jetzt auch besteuert - und je später man in Rente geht, desto höher fällt die Besteuerung der Betriebsrente aus. Allerdings bringt die neue Form der Rentenbesteuerung auch Vorteile mit sich. Wer jetzt in eine Betriebsrente einzahlt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Zahlungen für die Betriebsrente können direkt vom Bruttoeinkommen erfolgen, wodurch die Steuerlast vermindert und - und zumindest theoretisch - das verfügbare Nettoeinkommen erhöht wird. Wer in eine Betriebsrente einzahlt kann Vorsorge leisten und gleichzeitig Steuern sparen. Demzufolge gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung und wird zugleich immer attraktiver.
Wer die Möglichkeit hat, eine Betriebsrente abzuschließen, sollte ernsthaft darüber nachdenken, von ihr Gebrauch zu machen. Schon mit geringen Beträgen kann man über die Jahre hinweg einen ganz beachtlichen Kapitalbetrag ansparen und zugleich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Da man im Rentenalter für gewöhnlich über ein geringeres Einkommen verfügt, macht sich die Besteuerung der Betriebsrente aufgrund des niedrigeren Steuersatzes sowie nicht so stark bemerkbar. Stattdessen spart man lieber vor dem Eintritt in das Rentenalter Steuern. Übrigens kann man von diesem Effekt auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet. Neben der Betriebsrente gibt es weitere Rentenmodelle bzw. Finanzprodukte zur privaten Altersvorsorge (wie zum Beispiel die Rürup-Rente), die steuerlich geltend gemacht werden können.