Betriebliche Altervorsorge
Ihnen als Arbeitnehmer bleiben künftig höchstens 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens als gesetzliche Rente. Doch auch heute noch fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge. So haben auch Sie die Möglichkeit, die private Vorsorge zu nutzen. Der Arbeitgeber braucht die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge nicht selbst zu tragen. Ganz im Gegenteil, in den meisten Fällen zahlen Sie als Mitarbeiter allein die Beiträge durch direkte Umwandlung Ihres Bruttoentgeldes. Dadurch verringern sich für Sie die Sozialabgaben und Steuern. Nach dem Altersvermögensgesetz haben sie einen Anspruch darauf, dass ein Teil Ihres Einkommens in eine Altersversorgung umgewandelt wird. Die Vorteile der betrieblichen Altervorsorge sind damit klar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgrenzbar. Für jeden Arbeitnehmer ist es eine zusätzliche Vorsorge einer der wichtigsten Bausteine neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge. Sämtliche Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerfrei und bis 2008 sogar sozialversicherungsfrei. Weiterhin besteht Flexibilität bei einem Arbeitgeberwechsel, denn auch der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Entgeltumwandlung durchzuführen. Sie als Mitarbeiter können aber auch den Vertrag ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. Die klaren Vorteile für jeden Arbeitgeber sind in der Senkung der Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zu finden. Eine enorme Mitarbeitermotivation durch die Unterstützung des Aufbaues einer privaten Altersvorsorge. Die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Entgeldumwandlung. Ein geringer Verwaltungsaufwand, da die Versicherung bzw. die Pensionskasse die gesamte Abwicklung der betrieblichen Altervorsorge übernimmt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge differenziert man nach unterschiedlichen Formen, welche sich auf die fünf staatlich geförderten Durchführungswege beziehen. Die Direktversicherung, bei solch einer Versicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine in Deutschland zugelassenen Versicherung in Form einer Renten- oder Lebensversicherung ab.
Die Pensionskasse ist eine selbstständige Einrichtung, und bietet Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen in Form von Rentenleistungen an. Die Unterstützungskasse bietet Altersvorsorge woran sich der Staat aufgrund der Reduzierung der Steuer- und eventuell Sozialversicherungslast beteiligt. Pensionsfonds bieten eine renditestarke Anlagemöglichkeit. Bei einer rückdegeckten Pensionszulage erfolgt eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über seine Versorgung. Weiterhin unterscheiden sie sich in den zu verwendeten Gestaltungsmöglichkeiten, und in der steuerlichen Handhabung sowie in zahlreichen anderen Aspekten bis hin zur Auszahlung. In der Durchführung gibt es zum Teil gravierende Unterschiede. So sollte bei jedem Ansatz oder auch Abschluss das Für und Wider genau abgewägt werden, um hier eine richtige Entscheidung fällen zu können, mit der auch Sie selbst langfristig zufrieden sind, ist nur mit einem Fachmann möglich.