Betriebshaftpflicht

Sie sind Unternehmer und sind damit verantwortlich für Ihre Mitarbeiter, das Vermögen, oder die dort vorhandenen materiellen Werte, das gleiche gilt es wie auch im privaten Bereich zu schützen. Denn wie schnell kann man mit hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, wenn Sie oder auch Ihre Mitarbeiter anderen einen Schaden durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Aber kann Ihr Betrieb oder Ihre Firma diese enormen Ansprüche dann auch finanziell und wirtschaftlich verkraften. Um dieses abzusichern ist es von hoher Wichtigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, und einen sicheren Schutz zu genießen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann jede natürliche und juristische Person abschließen. Solch eine Versicherung wird je nach Berufszweig abgeschlossen. Empfehlenswert ist es: für das Bekleidungs- und Textilhandwerk, Bürobetrieb, Ladengeschäft, Gaststättengewerbe, Hotelgewerbe, Öffentlicher Dienst, Gesundheitspflege, Handwerksbetrieb, Heime und viele andere mehr. Damit bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung für fast jeden Berufzweig und Unternehmen einen ganz speziellen und auch individuellen Versicherungsschutz. Solch eine Versicherung dient und schützt die Interessen des Unternehmens, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden entstanden ist. In den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht Versicherung fallen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Vermögensschäden zum Beispiel entstehen wenn es zu Betriebsunterbrechungen auf Grund eines Sachschadens kommt. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, welche durch Vorsatz entstanden sind oder Schäden durch Abwässer, Umweltrisiken, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Aber auch sollte ein Vergleich Klarheit schaffen da der Versicherungsschutz von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein kann. Den Versicherungsschutz genießen Sie in Deutschland, der Auslandsversicherungsschutz ist entweder in den Bedingungen geregelt oder bedarf gesonderter Absprachen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Schadensregelung bei Schäden wie: die Übernahme der zu leistenden Kosten für die Schadensabwicklung und der notwendigen Rechtsverteidigung, die Abwehr von unberechtigten Schadensansprüche, die Zahlung der zu leistenden Entschädigung, sowie die gesamte Prüfung des Umfanges der Schadensleistung. Als Grundlage für eine solche Versicherung werden folgende Versicherungssummen als Richtlinie angegeben. Für einen Personenschaden liegt die Richtlinie bei 2 Millionen Euro und bei Sachschäden ist die Höhe 1 Millionen Euro. Vor Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung sollte der individuelle Bedarf immer genau auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden. Deshalb lassen Sie sich auch hier von einem kompetenten Experten beraten. Um die Interessen eines Betriebes oder eines Unternehmens zu sichern zu können, dann sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht fehlen. Denn die Folgen kleiner und großer Fehler, können der Fall für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung sein.