Betriebsrente - wer hat Anspruch
Eine wichtige Säule in der Altersversorgung ist die Betriebsrente, welche den Arbeitnehmern im verdienten Ruhestand, den gewohnten Lebensstandart erhalten soll. Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung hat jeder Beschäftigte, der seit dem Jahr 2002 gesetzlich rentenversichert ist, Bei diesem Prozess wird ein Teil des Verdienstes nicht ausgezahlt, sondern wird direkt und ganz speziell in den Aufbau einer Betriebsrente gesteckt. Die betriebliche Altersvorsorge lohnt umso mehr, wenn der Arbeitgeber mit einbezahlt. Die Grundlage für die betriebliche Altersversorgung ist das Betriebsrentengesetz. Im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung sind meist die Rahmenbedingungen festgeschrieben. Auch wenn die Betriebsrente eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ist, bedeutet dass nicht, dass er an den Mitarbeitern die Launen des Unternehmens austragen kann. Hat der Arbeitgeber eine Zusage zur Zahlung einer Betriebsrente getroffen, so ist diese auch bindend. Das heißt sie kann nicht beliebig nach Wirtschaftslage gestrichen werden. Möglich wäre allerdings, dass Arbeitnehmer, welche neu eingestellt werden, nicht in den Genuss der Betriebsrente kommen. Bei der Betrieblichen Altersversorgung wird nach folgenden Durchführungsformen differenziert. Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützerkasse, Pensionsfonds und Rückgedeckte Pensionszusage. Jede Variante hat ihre speziellen Vorteile. Die Vereinbarungen, welche zur betrieblichen Altersversorgung im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgehalten werden, müssen unbedingt folgende Rahmenbedingungen enthalten. Die Unverfallbarkeit der Ansprüche, die Anpassungspflicht der Bezüge, die Insolvenzversicherung sowie die Möglichkeit einer Abfindung enthalten. Hat ein Mitarbeiter in einem Unternehmen eine Betriebsrentenvereinbarung abgeschlossen und hat sich demzufolge der Arbeitgeber zu freiwilligen Zusatzleistungen für die Betriebsrente verpflichtet, ist diese Vereinbarung auch bindend. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Zahlung der freiwilligen Zusatzleistungen, auch wenn der Arbeitgeber in einem Härtefall die betrieblichen Zahlungen stopp.
Die Betriebsrenten sind auch dann gesichert wenn eine Firma oder ein Unternehmen Konkurs anmeldet. Wir von einem Mitarbeiter die vorgeschriebenen Bedingungen der Rentenvereinbarung nicht erfüllt, so wird die festgemachte Betriebsrentenzahlung vom Pensions- - Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit übernommen. Der Vorteil der Betriebsrente liegt klar auf der Hand, zurzeit müssen weder Steuern noch Sozialabgaben auf die Beiträge gezahlt werden. Sozialabgaben sind erst ab dem Jahr 2009 fällig. Die Steuervorteile bleiben erhalten, so dass diese Form von Altersvorsorge auch nach 2008 oft noch reizvoller ist als es private Einzelverträge je sein werden. Heute auf Einnahmen zu verzichten, um sie später samt Zinseszins zu genießen, ist für Sie sehr sinnvoll. Wichtig ist aber auch bei der Betriebsrente, die jeweils individuellste, beste und passendste Konstruktion zu finden und umzusetzen. Nutzen sie die Betriebliche Altersvorsorge, sie bietet mehr Sicherheit und spart Ihnen jede Menge Geld.