Billigst

Der Begriff billigst wird in der Börsenfachsprache verwendet und zwar konkret dann, wenn es um den Kauf eines Wertpapiers geht. Immer dann, wenn man ein Wertpapier, sei es eine Aktie, eine Anleihe, ein Fonds oder auch Derivate kaufen möchte, muss man sich als Kunde entscheiden, ob man das Wertpapier "zu jedem Preis" haben möchte, oder nur dann, falls ein festgelegter Kurs / Preis nicht überschritten wird. Möchte man einen Höchstpreis vorgeben, dann nennt man das auch ein Limit setzen bzw. vorgeben. Es gibt aber natürlich auch die Möglichkeit festzulegen, dass man das jeweilige Wertpapier auf jeden Fall bekommen möchte. In solch einem Fall wird kein Limit gesetzt und der Kunde erhält das Wertpapier, wenn ein Handel zustande kommt, zu dem dann aktuellen Kurs der Aktie oder der Anleihen. Diese Variante wird in der Börsensprache dann auch als "Billigst" bezeichnet. Der Kunde ist hier zwar im Grunde bereit, jeden Kurs des zu erwerbenden Wertpapiers zu akzeptieren, aber dennoch lautet der exakte Auftrag an die Bank bzw. an den Börsenmakler, die Aktien oder Anleihen so billig (preiswert) wie möglich zu bekommen. Aus diesem Grunde ist es in der Praxis dann auch so, dass der Makler trotz des unlimitierten Auftrages versuchen muss, einen guten Preis für den Kunden "auszuhandeln". Bei einem Verkaufsauftrag spricht man dementsprechend bei einem unlimitierten Auftrag nicht von "billigst", sondern von "bestens". Denn beim Verkauf möchte der Kunde natürlich einen möglichst hohen Preis erzielen.

Einen Billigst-Auftrag sollte man übrigens in der Praxis nur dann stellen, wenn es sich beim zu kaufenden Wertpapier um eine Aktie oder eine Rente handelt, die in großen Mengen gehandelt wird. Zu vermeiden sind solche unlimitierten Aufträge in "engen" Märkten, an denen nur wenige Aktien gehandelt werden und daher bereits kleinere Käufe oder Verkäufe den Kurs stark beeinflussen.