Direktversicherung

Von fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung eine davon. In diesem Fall wird vom jeweiligen Arbeitgeber für den entsprechenden Arbeitnehmer eine Renten- bzw. Lebensversicherung bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung abgeschlossen. Bei dieser Versicherungsart ist der Arbeitgeber gleichzeitig der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer demzufolge der Versicherte. Der Versicherte in diesem Fall der Arbeitnehmer ist auch bei Ablauf bezugsberechtigt, im Fall seines Todes sind seine Hinterbliebenen die Begünstigten. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer solchen Direktversicherung welche im Rahmen einer klassischen Renten- /Lebensversicherung mit Kapitaloption abgeschlossen werden, sind vielfältig. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind ganz klar geregelt, damit darf das Endalter vom Versicherungsnehmer nicht vor dem 60. Lebensjahres liegen weiterhin muss eine Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren gegeben sein. Vom Gesetzgeber wird der Abschluss der Direktversicherung nicht vorgeschrieben. Jedoch haben alle Arbeitnehmer seit 2002 das Recht auf eine betriebliche Altervorsorge. Ganz allein der Arbeitgeber, kann bei der Direktversicherung, den Umfang sowie die Art der Versorgungsleistung bestimmen. Des Weiteren besitzt der Arbeitgeber bis zum Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche das alleinige Versorgungsrecht. Der Versicherte hat auf die Leistungen aus der Versicherung gleich ab Beginn des Vertrages einen Anspruch. Vom Arbeitnehmer können für die Direktversicherung durch Entgeldumwandlung pro Jahr 1.752 Euro steuerbegünstigt in Anspruch genommen werden. Dann wird dieser Beitrag mit 22,5 Prozent und nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Bis Ende 2008 hat der Arbeitnehmer somit die Möglichkeit die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen gezahlt werden. Leistungen welche aus der Direktversicherung bestehen, sind ab einer 12 jährige Laufzeit steuerfrei, wenn die laufenden Beiträge finanziert werden und wenn der Todesschutz mindestens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme entspricht.

Die Direktversicherung kann nicht vorzeitig gekündigt werden, bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit das der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt, wenn nicht kann diese Vorsorge aus der eigenen Tasche weiterfinanziert werden oder beitragsfrei weiterlaufen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die geleisteten Beiträge, welche für die Direktversicherung gezahlt werden, als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer geltend zu machen. Zusätzlich kann eine Unfallversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden. Im Alterseinkünftegesetz wird geregelt, zum Aufbau einer kapitaldeckenden betrieblichen Altervorsorge auch die Direktversicherung gehört. Hierbei dürfen allerdings die jährlichen Beiträge die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 4 Prozent nicht überschritten werden. Die Rentenzahlungen welche der Arbeitnehmer bzw. der Versicherungsnehmer im späteren Rentenalter einmal erhält, sind in voller Höhe als sonstige Einnahmen zu versteuern. So bietet auch die Direktversicherung eine Möglichkeit, den Lebensstandart im Ruhestand zu sichern.