Einlagensicherung

Im Bereich der Geldanlage ist ein heute sehr wichtiger Aspekt für viele Anleger die so genannte Einlagensicherung. Es handelt sich dabei um ein System, welches bereits vor vielen Jahren dazu geschaffen wurde, um verschiedene Einlagen von Kunden gegen ein bestimmtes Risiko abzusichern. Dieses Risiko wird auch als Emittentenrisiko bezeichnet und beinhaltet, dass eine Bank zahlungsunfähig werden könnte. Sollte ein solcher Fall eintreten, würden im Normalfall die meisten Kunden ihr angelegtes Kapital nicht zurück bekommen. Damit dieses nicht geschieht, sondern das angelegte Kapital zumindest bis zu einem bestimmten Betrag geschützt ist, wurde die Einlagensicherung sogar teilweise gesetzlich verankert. Man unterscheidet in Deutschland und auch ansonsten generell zwei Arten der Einlagensicherung, nämlich die gesetzliche und die private Einlagensicherung. Die gesetzliche Einlagensicherung bietet sozusagen den Grundschutz für den Anleger. Dieser Schutz erstreckt sich jedoch keinesfalls auf alle Arten von Geldanlagen, sondern nur auf vier unterschiedliche Bereiche. Geschützt sind durch die Einlagensicherung Anlagen des Kunden in Form von Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen und Tagesgeldeinlagen. Alle sonstigen Anlageformen wie zum Beispiel Fonds, Anleihen, Aktien oder Derivate fallen nicht unter die genannte Einlagensicherung. Auch für die vier genannten Kontoarten, die zur Einlagensicherung zählen, gibt es Grenzen, was den geschützten Betrag betrifft. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass alle Kundeneinlagen bis einschließlich 50.000 Euro abgesichert sind. Diese Grenze gilt für das Jahr 2010, während zu Beginn des Jahres 2011 diese Maximalsumme auf 100.000 Euro angehoben wird. Ebenfalls zur gesetzlichen Einlagensicherung gehört es, dass der Anleger eine Anspruch darauf hat, im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Bank sein investiertes Kapital in maximal 30 Tagen nach Anmeldung seiner Ansprüche zurück zu bekommen. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus existiert in manchen Ländern zusätzlich noch eine private Einlagensicherung, wie beispielsweise in Deutschland. Diese private Einlagensicherung besteht aufgrund eines Zusammenschlusses verschiedener Banken bzw. der gemeinsamen Gründung eines privaten Einlagensicherungsfonds.

Die jeweiligen Mitgliedsbanken zahlen regelmäßig in diesen Fonds ein, sodass dieser im Insolvenzfall einer der Mitgliedsbanken an die Anleger ihr investiertes Kapital zurück zahlen kann. Die Summe der jeweiligen Einlagensicherung ist dabei von Fonds zu Fonds verschieden. Die Stützungsfonds der Sparkassen und Volksbanken haben beispielsweise gar keine summenmäßige Beschränkung, was die Rückzahlung des Anlegerkapitals angeht. Es wird also jede vom Kunden investierte Summe ersetzt. Bei einem weiteren großen privaten Einlagensicherungsfonds, dem Einlagensicherungsfonds bundesdeutscher Banken, besteht eine Absicherung bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der von der Insolvenz betroffenen Bank pro Kunde. Beträgt das Eigenkapital also beispielsweise 200 Millionen Euro, bekommt jeder Kunde bis zu einer Anlagesumme von 60 Millionen Euro diese im Schadensfall auch zurück.