Entnahmeplan
Die Altersvorsorge im privaten Bereich ist heute wichtiger denn je und daher gibt es auch immer mehr Finanzprodukte am Markt, die man zum Aufbau einer solchen privaten Altersvorsorge nutzen kann. Fast alle Produkte haben eine Gemeinsamkeit, die darin besteht, dass der Anleger bzw. Sparer zunächst regelmäßig durch Einzahlungen in einen Vertrag Kapital ansammelt, um dann ab einem bestimmten Zeitpunkt über das Kapital nebst Ertrag verfügen zu können. Diese Verfügung kann entweder so aussehen, dass man das angesparte Kapital in einer Summe ausgezahlt bekommt, oder dass man in monatlichen Raten eine Auszahlung aus dem Kapital heraus bekommt. Im Bereich der Produkte, welche man für die Riester Rente nutzen kann, ist eine solche regelmäßige Teilauszahlung, auch als Rentenzahlung bezeichnet, sogar Pflicht. Die Basis dieser Produkte, bei denen eine solche Teilauszahlung in regelmäßigen Abständen möglich ist, ist der so bezeichnete Entnahmeplan. Der Entnahmeplan beinhaltet eben genau die zuvor beschrieben Vorgehensweise, nämlich dass das vorhandene Kapital über einen bestimmten Zeitraum in regelmäßig gleich hohen Beträgen an den Anleger ausgezahlt wird, das Kapital wird also nach und nach entnommen. Eine andere Bezeichnung für den Entnahmeplan ist oftmals auch Rentaplan oder Auszahlungsplan. Man kann in der Praxis zwei Arten von Entnahmeplan entscheiden, nämlich den mit und den Plan ohne Kapitalverzehr. Im Fall der Riester-Sparpläne ist stets der Entnahmeplan in Form eines Planes mit Kapitalverzehr die Regel, zum Beispiel im Form eines Bank-Sparplans bzw. einem anschließenden Rentaplan oder einer privaten Rentenversicherung. Beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr ist das vorhandenen Kapital irgendwann in der Zukunft vollkommen aufgebraucht. Man muss hier also berechnen, wie lange das Kapital ausreichen wird, wenn man monatlich die Summe X in Anspruch nehmen würde.
Oftmals sind solche Pläne zum Beispiel so gestaltet, dass über einen Zeitraum von 15-20 Jahren eine festgelegte Summe ausgezahlt wird (pro Monat), sodass das Kapital dann nach 15-20 Jahren "verzehrt" ist. Alternativ kann man sich natürlich auch nur die jährlich zu erhaltenden Zinsen aus dem Kapital heraus auszahlen lassen, entweder jährlich oder monatlich. Das Kapital würde also in diesem Fall dauerhaft erhalten bleiben, das sich der Entnahmeplan lediglich auf die Zinsen und Erträge bezieht. Eine Mischform stellt als weitere Alternative der Entnahmeplan mit einem teilweise stattfindenden Kapitalverzehr dar.