Familienversicherung Voraussetzungen
Bei der Familienversicherung handelt es sich um einen Teilbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Familienversicherung ist es möglich, dass Ehepartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel über den Hauptversicherungsnehmer und Beitragszahler mitversichert sind. Das bedeutet, dass die einzelnen Familienmitglieder keine eigenen Versicherungen abschließen und somit auch keine Versicherungsbeiträge entrichten müssen. Allerdings greift der Schutz der Familienversicherung nur unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen. Sollten die Voraussetzungen von einzelnen Familienmitgliedern nicht erfüllt werden, so müssen die jeweiligen Personen sich selbst versichern und eine eigene Krankenversicherung abschließen. Es ist zwar nicht möglich im Rahmen eines Onlineartikels sämtliche Familienversicherung Voraussetzungen aufzuführen und zu erläutern, doch die wichtigsten Punkte werden im Folgenden vorgestellt. Bei Paaren müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Familienversicherung greift. Zunächst einmal ist es so, dass beide Personen miteinander verheiratet sein müssen - oder es muss eine eingetragene Partnerschaft nachgewiesen werden. Des Weiteren spielt das Einkommen bzw. das Beschäftigungsverhältnis eine wichtige Rolle. Die Person, die in den Versicherungsschutz des Partners aufgenommen werden möchte, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Im Bezug auf diesen Punkt ist zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaften nicht nur auf die Höhe des Einkommens achten, sondern auch darauf, dass eine bestimmte Arbeitszeit nicht überschritten wird. Sollte beispielsweise eine Hausfrau mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, werden die Familienversicherung Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und sie muss eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Bei Kindern und Jugendlichen verhält es sich so, dass sie bis zum 18. Lebensjahr den Versicherungsschutz der Familienversicherung genießen können. Doch sobald sie die Schule verlassen und ein eigenes Einkommen erzielen, müssen auch sie sich eigenständig versichern. Sofern kein Einkommen erzielt wird und eine Schule bzw. Hochschule besucht wird, können Kinder bzw. Jugendliche bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres vom Versicherungsschutz der Familienversicherung profitieren. Anschließend müssen auch sie eine eigene Krankenversicherung abschließen.