Familienversicherung

Die Familie bedeutet Wärme, Liebe und Geborgenheit genießen zu können. Familie heißt aber auch, eine Verantwortung zu tragen. Familie heißt aber auch Halt zu bieten und die Sicherheit zu garantieren. Diese Verantwortung kann keiner von uns allein tragen. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist in einer Familie besonders groß. Und da jede Familie ganz individuell ist, entwickelt die Familienversicherung ein maßgeschneidertes Lösungen. Mit einem breit gefächerten Angebot und individueller Beratung, die haargenau den Anforderungen einer jeden Familie entspricht. In der Bundesrepublik ist die Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Dazu zählen unter anderem die eigenen Kinder, Ehegatten sowie eingetragene Lebensgemeinschaften. Für eine Aufnahme in die Familienversicherung müssen nach Paragraph 10 des fünften Sozialgesetzbuches und analog des elften Sozialgesetzbuches spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür muss die aufzunehmende Person unterhaltsberichtigt gegenüber einem Versicherten sein welcher selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Person verfügt über ein geringes Einkommen. Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2006 maximal 350 Euro. Bei Selbstständigen darf das monatliche Einkommen nicht über 400 Euro liegen. Der Antragsteller kann einer maximalen Arbeitszeit von 18 Stunden pro Woche nachgehen und darf keine sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. Der nichtzurückzahlbare Anteil von BAföG oder die bundesfinanzierten Stipendien sowie das Pflegegeld, zählt nicht als Einkommen. Wenn Kinder in die Familienversicherung aufgenommen werden sollen, so besteht Anspruch wenn: - die Kinder das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich die Kinder in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden über das 25 Lebensjahr hinaus, wenn das Kind die Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung wegen Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes unterbrochen hat.

Diese Altersgrenzen fallen weg, wenn das Kind als behindert gilt und das Kind nicht im Stande ist sich selbst zu unterhalten. Weiterhin muss die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben als das Kind in der gesetzlichen Versicherung versichert war. Des Weiteren ist es auch möglich die Enkelkinder in die Familienversicherung mit aufzunehmen, hier liegt der Vorteil vor allem junge Eltern welche selbst noch Schüler sind. Kein Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder, wenn die Eltern verheiratet sind aber ein Elternteil nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Des Weiteren darf das Einkommen des Elternteiles welcher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist nicht regelmäßig oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Mit einer solchen Familienversicherung ist die Familie rundum abgesichert.