Genussscheine

Eine bei vielen Anleger nicht sehr bekannte Art des Investments sind die Genussscheine. Gab es in früheren Zeiten sehr viele dieser Wertpapiere, so hat die Nachfrage heute doch stark nachgelassen. Dennoch können die Genussscheine eine recht attraktive Form der Geldanlage darstellen. Im Allgemeinen wird auch von einer Mischung zwischen einer Aktie einerseits und einem verzinslichen Wertpapiere andererseits gesprochen, wenn die Genussscheine charakterisiert werden sollen. Von der Grundstruktur her handelt es sich beim Genussschein zunächst einmal um eine Schuldverschreibung und nicht um ein Inhaberpapier, wie es zum Beispiel bei einer Aktie der Fall ist. Die Affinität zur Aktie kommt beim Genussschein aufgrund der Tatsache zustande, dass es keine feste Zinszahlung gibt, wie es bei den meisten Anleihen der Fall ist. Stattdessen ist der Ertrag, den der Anleger beim Genussschein erzielen kann, an den Gewinn gekoppelt, den der Emittent des Genussscheines im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielt hat. Was bedeutet das konkret bzw. wie genau funktioniert ein Genussschein? Das Recht auf die Rückzahlung des angelegten Kapitals hat der Anleger wie bei jeder Anleihe auch beim Genussschein. Die Besonderheit betrifft demnach nur die zu erzielenden Erträge. Je nach Emittent gibt es beim Genussschein hinsichtlich des Ertrages verschiedene Modelle. In den meisten Fällen ist es so, dass der Anleger auf jeden Fall einen garantierten Mindestzins bekommt, der sich allerdings auf einem recht geringen Niveau bewegt und meistens kaum zwei Prozent überschreitet. Den größeren Teil des Ertrages kann der Anleger mit der zusätzlichen Gewinnbeteiligung erzielen, dem so genannten "Genuss". Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich daran, ob der Emittent einen Gewinn erzielt hat und wie hoch dieser Gewinn gewesen ist. Die meisten Emittenten von Genussscheinen haben die Ausschüttung in verschiedene Stufen gestaffelt.

Das kann in der Praxis beispielsweise so gestaltet sein, dass die Inhaber der Genussscheine bei einem Gewinn des Unternehmens zwischen 10 und 20 Millionen Euro eine Verzinsung von einem Prozent bekommen, bei einem Gewinn zwischen 20 und 40 Millionen wird ein Ertrag von 1,50 Prozent ausgeschüttet usw.. Manche Genussschein beinhalten auch nur diese Gewinnbeteiligung und keine Mindestverzinsung. Für den Anleger hat der Genussschein den Vorteil, dass er eine überdurchschnittliche Rendite erzielen kann, falls der Emittent einen guten Gewinn erwirtschaftet hat. Aber auch der Emittent hat einen Vorteil durch die Ausgabe der Genussscheine. Im Gegensatz zur Anleihe muss nämlich an die Anleger kein Ertrag ausgeschüttet werden, wenn kein Gewinn erzielt worden ist.