Geschlossene Fonds - Risiken

Wo der Anleger viele Chancen beim Investment erhält, dort bestehen in den meisten Fällen auch besondere Risiken, so auch im Bereich der geschlossenen Fonds. Ein grundsätzliches Risiko besteht zunächst einmal darin, dass das gesamte, in den geschlossenen Fonds investierte Kapital des Anlegers, verloren gehen kann. Im Gegensatz zu den offenen Investmentfonds, wo es in dem Sinne kein Emittentenrisiko gibt, wird das Kapital der Anleger beim geschlossenen Fonds in keinster Weise geschützt. Schon gar nicht fallen die geschlossenen Fonds unter die Einlagensicherung, wie die Spareinlagen, Termin- oder Tagesgelder, auch wenn das leider manchmal bei einigen Vermögensberatern noch so klingt. Man sollte sich also immer darüber im Klaren sein, dass man mit dem Investment jederzeit das Risiko eines Totalverlustes eingeht. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass man als Initiator eines geschlossene Fonds keinerlei Qualifikation und Fachkenntnisse aufweisen muss, wie es beim Emittenten eines offenen Fonds (Investmentgesellschaft) der Fall ist. Grundsätzlich kann also jeder Bürger ohne weitere Auflagen einen geschlossene Fonds ins Leben rufen. Auch die sehr langfristige Bindung des investierten Kapitals stellt selbstverständlich ein besonderes Risiko der Anlage in geschlossene Fonds dar. Von den Laufzeiten her bewegen sich geschlossene Fonds nicht selten in einem Rahmen zwischen 10-20 Jahren, wobei eine vorzeitige Verfügung des investierten Kapital in der Regel in den ersten fünf Jahren so gut wie gar nicht möglich ist. Die Gesellschaft als solche nimmt die Einlage des Anlegers innerhalb der festgelegten Mindestanlagedauer fast nie zurück. Die häufig einzige Möglichkeit, die der Anleger hinsichtlich eines vorzeitigen Verkaufs der Anteile besitzt, ist der "private" Verkauf an einen anderen Investor. Dieses wird auch in der Regel akzeptiert, da der Gesellschaft im Grunde egal ist, woher das zur Verfügung gestellte Kapital stammt.

Ein weiteres Risiko beim geschlossenen Fonds besteht darin, dass der Anleger häufig nur sehr eingeschränkte Mitbestimmungsrechte hat, auch wenn er als Kommanditist Mit-Gesellschafter der Gesellschaft ist. Für die meisten wichtigen Geschäftsentscheidungen, wie zum Beispiel dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie beim geschlossenen Immobilienfonds, wird das Mitbestimmungsrecht des Anlegers sogar nicht selten vertraglich ganz ausgeschlossen. Um zusätzliche Risiken zu vermeiden, sollte man sich als Investor genau mit den Haftungsbestimmungen auseinander setzen. Man haftet als Anleger im geschlossenen Fonds zwar in der Regel nur mit seiner Kapitaleinlage, es gibt aber dennoch auch Fonds, wo man für die gesamten Verbindlichkeiten mit haftet oder wo eine Nachschusspflicht besteht. Solche Konstruktionen sollte man allerdings von vorn herein meiden.