Gesetzliche Unfallversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der in erster Linie für Arbeitnehmer gilt. Bei den Trägern der Unfallversicherung handelt es sich größtenteils um Berufsgenossenschaften - wobei es in bestimmten Bereich, wie zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, auch noch andere Versicherungsträger gibt. Sollte es zu einem Berufsunfall kommen, so wird der Unfall dem Träger gemeldet, an welchen der Arbeitgeber seine Versicherungsbeiträge entrichtet. Wie bereits erwähnt wurde, gilt der Versicherungsschutz in erster Linie für Arbeitnehmer. Neben Arbeitnehmern sind auch Beamten und Rentner gesetzlich unfallversichert - sie alle fallen in die Gruppe der Pflichtversicherten. Sie sind ganz automatisch über ihren jeweiligen Arbeitgeber mitversichert. Selbständige können ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung beitreten, sofern sie denn dazu bereit sind, die erforderlichen Beiträge zu entrichten. Was die Beitragszahlungen betrifft, so werden diese vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Die Höhe der Zahlungen hängt von der so genannten Lohnsumme ab. Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt und je höher die zu zahlenden Löhne und Gehälter sind, desto höher fällt die Lohnsumme und somit auch der Versicherungsbeitrag aus. Lediglich bei den Landwirten gibt es eine Ausnahme: Hier richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Ländereien sowie der Anzahl der dem Betrieb zugehörigen Tiere. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet den Mitarbeitern eines Unternehmens einen umfangreichen Versicherungsschutz. Versichert sind drei Arten von Risiken, nämlich der Arbeitsunfall, der Wegeunfall und die Berufskrankheit. Inwiefern die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen eines Schadenfalls zu einer Zahlung verpflichtet ist, hängt immer davon, wie es zum Schaden bzw. zum Unfall gekommen ist.
Ganz egal ob Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit: Jeder einzelne Fall wird genau überprüft. Sollte der Versicherungsschutz greifen, so können die Arbeitnehmer in Abhängigkeit vom Schadensfall mit medizinischen Leistungen und Lohnersatzleistungen rechnen. Tritt beispielsweise der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer auf dem Weg von seiner Wohnstätte zum Arbeitsplatz in einen Unfall verwickelt wird und aufgrund seiner Verletzungen mehrere Wochen lang nicht arbeiten kann, so wird die Versicherung sowohl für die medizinische Behandlung als auch für die Lohnfortzahlung aufkommen.