Gesundheitsreform
Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 bereits am 12. Juli 2006 festgelegt. Diese dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes. Dieses Gesetz soll dann wiederum die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichern. Aber nicht nur bei den Patienten führte die Durchsetzung der Gesundheitsreform für Ungewissheit sondern auch die Krankenkassen übten heftige Kritiken. Aber was bedeutet die Gesundheitsreform 2006 wirklich. Kommt es wirklich zu den massiv befürchteten Einschnitten. Folgende Eckpunkte der Gesundheitsreform sind besonders für die Versicherten von Bedeutung. Die Bundesregierung hat beschlossen dass den Patientinnen und Patienten vorerst keine weiteren Lasten auferlegt werden. Das heißt im Einzelnen das es zu keiner weiteren Erhöhung von Zuzahlungen kommen wird aber der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen um genau 1 Prozent angehoben wird. Auch ein Ausgrenzen von Leistungsbereichen ist nicht vorgesehen. Des Weiteren werden notwendige Leistungen, wie zum Beispiel seltene Krankheiten, Versorgung Sterbender oder auch die Rehabilitation, weiter ausgebaut. Notwendige Mutter- Kind Kuren sollen in Zukunft von den Kassen erstattet werden. Empfohlene Impfungen sind in Zukunft zuzahlungsfrei. Die Gesundheitsreform strebt weiterhin eine Verbesserung der gezielten Vorsorge für die 45 bis 55 jährigen an. In Zukunft wird eine Gleichbehandlung zwischen den Gesetzlich Versicherten und den privat Versicherten in jedem Arzt und Wartezimmer gewünscht. Egal ob privat oder auch gesetzlich, versichert, vergleichbare ärztliche Leistungen sollen in ferner Zukunft auch vergleichbar vergütet werden. Das bundesdeutsche Medizinnetz soll durch gewisse finanzielle Anreize für Ärzte in unterversorgten Gebieten gefördert werden. In Zukunft sollen Versicherte einen direkten Zugang zu den besten Ärzten des Landes erhalten. Auch eine Zentrenbildung für die ambulante Behandlung von Schwerstkranken oder Menschen mit seltenen Krankendheiten soll erfolgen. Wichtig ist auch das in Zukunft ein Ausschluss aus einer Krankenkasse vermieden werden soll. Das bedeutet für die Zukunft, wer seinen Krankenversicherungsschutz verloren hat, darf ohne Probleme wieder in die Versicherung zurückkehren bei welcher er zuletzt versichert war. Die Gesundheitsreform in ihren einzelnen Details. In Zukunft wird es erheblich leichter zwischen den privaten Krankenversicherungen zu wechseln.
Im Umfang des Basistarifes werden Ihre angesparten Alterungsrückstellungen anrechnungsfähig gestaltet. Eine Mitnahme der Altersrückstellungen zwischen der Privaten Krankenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung findet nicht statt. Die Gesundheitsreform sieht vor, dass in Zukunft alle Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen in einer privaten .Krankenversicherung versichert werden. Aus diesem Grund wird der so genannte Basistarif entwickelt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht ab sofort die Möglichkeit untereinander zu fusionieren. So sollen in Zukunft auch Fusionen zwischen verschiedenen Kassenarten möglich sein. Am 01.01.2009 wird ein Geldpool für alle Krankenkassen eingeführt. Alle Beiträge werden dann direkt in diesen Fond fließen. In Zukunft soll es in Apotheken möglich sein auch einzelne Tabletten zu kaufen. Durch die Einführung von Höchstpreisen sollen 500 Millionen Euro eingespart werden. Als eigenständige Vollversicherung bleiben die Privaten Krankenkassen erhalten. Die Gesundheitsreform plant für die Zukunft umfangreiche strukturelle Veränderungen innerhalb der Kassen und Ärzteorganisationen. Zusätzliche Beiträge können erhoben werden, wenn die Prämienpauschale aus dem Gesundheitsfond die Leistungspflicht der Kassen nicht abdeckt. Die Gesundheitsreform sieht vor das in Zukunft verstärkt hoch spezialisierte Leistungen ambulant erbracht werden sollen.