Grundbesitzerhaftpflicht

Im Bereich Haftpflichtversicherungen kennt fast jeder Verbraucher inzwischen die sehr wichtige Privathaftpflichtversicherung, die man nur Jedem wärmstens empfehlen kann, da sehr viele Gefahren im Alltag damit zumindest in finanzieller Hinsicht abgesichert werden können. Es gibt jedoch im Bereich der Haftpflichtversicherungen noch weitere Versicherungsarten, welche nur für bestimmte Verbraucher sinnvoll sind, die sich gegen spezielle Gefahren und Risiken absichern möchten. Zu diesen Versicherungen zählt unter anderem auch die Grundbesitzerhaftpflicht. Diese reguliert Schäden, welche durch die normale Privathaftpflicht nicht abgedeckt sind, und zwar speziell im Bereich des Grundbesitzes. Die Grundbesitzerhaftpflicht sollte jeder Eigentümer einer Immobilie bzw. von einem Grundstück abschließen, weil mit diesem Eigentum spezielle Risiken verbunden sind. Generell hat der Grundbesitzer die Pflicht dafür zu sorgen, dass von seinem eigenen Grundstück keinerlei Gefahren für andere Personen ausgehen. Das klingt zwar zunächst selbstverständlich, kann aber dennoch mitunter im Hinblick auf die Vermeidung solcher Risiken Probleme mit sich bringen. Vom Grundprinzip her funktioniert die Grundbesitzerhaftpflicht wie jede Haftpflichtversicherung. Der Versicherer hat also zwei Hauptaufgaben, nämlich unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen von Geschädigten die Regulierung des entstandenen Schadens in finanzieller Hinsicht zu übernehmen. Nun stellen sich wahrscheinlich viele Verbraucher die Frage, welche Art von Schadensursachen und Risiken durch die Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt sind. Ein typischer Schaden entsteht immer dann, wenn der Eigentümer eines Grundstückes seine Sorgfaltspflicht verletzt und durch das Vorhandensein der Immobilie oder des Grundstückes andere Personen zu Schaden kommen.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Winter bei Schnee und Eis nicht gestreut wird vor dem Grundstück des Versicherten, was eigentlich dessen Pflicht wäre. Würde aufgrund dieser Tatsache nun ein Passant zu Schaden kommen, weil er zum Beispiel ausgerutscht ist und sich das Bein gebrochen hat, muss der Grundstückseigentümer eigentlich den Schaden übernehmen. Besitzt er jedoch eine Grundbesitzerhaftpflicht, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung. Ein weiterer möglicher Schadensfall kann eintreten, wenn sich zum Beispiel aufgrund eines Sturms eine Dachpfanne vom Haus des Versicherten löst und auf die Straße geschleudert wird. Kommt dann Jemand zu Schaden, wäre der Eigentümer ebenfalls in der Verantwortung.