Grundschuld

Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, dann bestehen die meisten Banken auf die Abtretung einer Sicherheit mit einem ausreichend hohen Gegenwert. Der Hintergrund ist simpel: Sollte der Darlehensnehmer sich nicht in der Lage befinden, das Darlehen zu bedienen bzw. die Ratenzahlungen zu leisten, so kann die Bank durch einen Verkauf der Sicherheit einen Erlös erzielen, mit welchem die Restschuld des Darlehens abgelöst werden kann. Als Sicherheit dient in aller Regel die Immobilie selbst. Die Abtretung der Immobilie an die Bank erfolgt durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Alternativ zu Grundschulden werden in manchen Fällen auch Hypotheken eingetragen, allerdings kommt das in der Praxis immer seltener vor. Die meisten Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften bestehen auf die Eintragung von Grundschulden, da diese im Vergleich zu Hypotheken gleich mehrere Vorteile mit sich bringen. Worin die Unterschiede zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek liegen, soll im Folgenden aufgezeigt werden. Das Prinzip einer Hypothek ist ganz simpel: ihr steht eine konkrete Forderung gegenüber. Wird beispielsweise ein Immobiliendarlehen aufgenommen und für dieses eine Hypothek eingetragen, so besichert die Hypothek ausschließlich dieses Darlehen. Sollte die Bank noch weitere Darlehen beim selben Darlehensgeber aufnehmen, so sind diese über die Hypothek nicht abgesichert. Bei der Grundschuld verhält es sich anders. Eine Grundschuld besichert sämtliche Forderungen der Bank. Sollte der Darlehensnehmer neben der Immobilienfinanzierung beispielsweise eine Kfz-Finanzierung abgeschlossen haben, so ist diese ebenfalls durch die Grundschuld besichert.

Auf den ersten Blick mag sich das aus Sicht des Darlehensnehmers vielleicht nachteilig anhören. Doch die Vorteile liegen klar auf der Hand: Es können unterschiedliche Kredite über ein und dieselbe Grundschuld besichert werden. Auf diese Weise lässt sich die Eintragung mehrere Hypotheken verhindern, was nur zu unnötigen Kosten führen würde. Somit können Grundschulden zur Besicherung der unterschiedlichsten Finanzierungsvorhaben dienen. Dadurch wird dem Darlehensnehmer bzw. dem Immobilieneigentümer ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt. Gleichzeitig ist es so, dass bestehende Grundschulden sogar abgetreten werden können - was beispielsweise dann sehr praktisch ist, wenn man zu einer anderen Bank wechseln möchte.