Habenzinsen

Im Finanzbereich unterscheidet man zwei Arten von Zinsen. Dieses sind auf der einen Seite die Sollzinsen und auf der anderen Seite die Habenzinsen. Diese Trennung ergibt sich aus der Tatsache heraus, dass man als Kunde im Verhältnis zur Bank generell entweder als Schuldner oder als Gläubiger auftreten kann. Wird ein Konto im Soll geführt, dann schuldet man der Bank Geld und muss dafür in der Regel Sollzinsen zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, falls man sein Girokonto überzieht oder einen Kredit in Anspruch nimmt. Legt man hingegen Geld bei der Bank an, so ist man ein Gläubiger und erhält bei vielen Arten von Finanzprodukten im Gegenzug Habenzinsen gutgeschrieben. Habenzinsen erhält man also praktisch als Belohnung dafür, dass man der Bank sein Kapital "leiht". Habenzinsen im engeren Sinne gibt es nur auf bestimmten Konten, während man ansonsten ganz allgemein von Zinsen oder noch allgemeiner von einer Rendite spricht. Habenzinsen im engeren Sinne erhält man als Ertrag mitunter auf dem Girokonto und auf jeden Fall auf dem Sparkonto, dem Festgeldkonto oder dem Tagesgeldkonto. Bei all diesen Konten ist es so, dass Kapital auf dem Konto angelegt wird und man dafür im Gegenzug die Habenzinsen in unterschiedlichen Abständen gutgeschrieben bekommt. Die Höhe der Habenzinsen richtet sich vor allen Dingen nach der Art des Kontos. So erhält man auf dem Festgeldkonto in der Regel deutlich höhere Habenzinsen als auf einem gewöhnlichen Girokonto. Berechnet werden die Habenzinsen stets auf der Grundlage des auf dem Konto befindlichen Kapitals in Zusammenhang mit der Anlagedauer. Der angegebene Habenzinssatz bezieht sich stets auf eine Dauer von einem Jahr. Hat man also zum Beispiel einen Betrag von 5.000 Euro für ein Jahr auf einem Sparbuch deponiert und liegt die Verzinsung bei 3,00 Prozent, so erhält man in diesem Jahr einen Zinsertrag von 150 Euro. Würde man das Geld nur ein halbes Jahr anlegen, wäre der Ertrag dementsprechend geringer, nämlich bei 75 Euro.

Neben den Habenzinsen im engeren Sinne gibt es noch weitere Zinsen als Ertrag, die faktisch ebenfalls Habenzinsen darstellen, weil Guthaben verzinst wird. Damit sind in erster Linie Zinsen gemeint, die man als Ertrag für das Investment in verzinsliche Wertpapiere, also Anleihen, erhält. Bei den Anleihen ist es so, dass man sein Kapital nicht auf einem Konto deponiert wie bei den Spar- oder Termingeldanlagen, sondern man kauft Wertpapiere und erhält auch hier im Gegenzug in regelmäßigen Abständen Zinsen gutgeschrieben. Generell gilt bezüglich der Zinsen und Habenzinsen im engeren Sinne eine Pflicht zur Versteuerung. So müssen alle Zinserträge als Einnahmen versteuert werden (Abgeltungssteuer), es steht jedoch jedem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 801 Euro zur Verfügung.