Hauskauf Privat

Jahr für Jahr verwirklichen zahlreiche Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden. Vor allem der Hauskauf spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da gerade der Kauf von Einfamilienhäusern sehr beliebt geworden ist. Viele Leute scheinen auf Nummer sicher gehen zu wollen und entscheiden sich lieber für den Kauf einer bestehenden Immobilie als das Risiko eines Bauvorhabens einzugehen. Allerdings geht es sehr vielen so, dass sie über die Abläufe eines Hauskaufs nicht Bescheid wissen - gerade dann, wenn der Hauskauf privat erfolgt. Denn sollte eine Immobilie von einem gewerblichen Anbieter verkauft werden, dann wird potentiellen Käufern in aller Regel schon sehr frühzeitig erläutert, wie die weiteren Schritte sind bzw. was im Rahmen des Immobilienerwerbs alles auf sie zukommt. Beim Hauskauf privat ist das natürlich anders. Erfolgt die Eigentumsübertragung von privat zu privat, dann wissen häufig beide Seiten nicht genau, wie der Ablauf aussehen sollte - schließlich handelt es sich bei Kauf und Verkauf von Immobilien um eine Angelegenheit, die man in aller Regel nicht besonders häufig tätigt. Allerdings ist der Ablauf bei weitem nicht so kompliziert, wie es von vielen Leuten angenommen wird. Im Folgenden soll der Ablauf kurz erläutert werden. Die absolute Grundlage für einen Hauskauf von privat bildet die Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer. Beide Seiten müssen sich darüber einig sein, das Rechtsgeschäft tätigen zu wollen. Besonders hilfreich ist es, wenn sich beide Seiten auch über die einzelnen Modalitäten, wie zum Beispiel Kaufpreis und Termin der Eigentumsübertragung einig sind. Ist das der Fall kann ein Kaufvertragsentwurf bei einem Notar in Auftrag gegeben werden. Liegt der Vertragsentwurf vor, so können beide Seiten den Vertrag nochmals überdenken und ggf. Änderungswünsche einbringen.

Spätestens während dieser Zeit sollten die Käufer sich auch um die Finanzierung kümmern, damit es später bei der Kaufpreiszahlung zu keinen Verzögerungen kommt. Ist man sich einig, so kann der eigentliche Notartermin erfolgen, an welchem der Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird. Nach Unterschrift des Kaufvertrags müssen noch einige rechtliche Dinge geregelt werden. So gilt es beispielsweise das Grundbuchamt über das Zustandekommen des Vertrags zu informieren. All diese Dinge - wie zum Beispiel auch die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit - werden vom Notar übernommen. Deshalb stellt dieser auch die beste Anlaufstelle dar, wenn bezüglich der weiteren Vorgangsweise Unklarheit herrschen sollte.