Hausratversicherung
Auf der ganzen Welt gibt es keine Versicherung, die Schäden wie zum Beispiel: Brände, Wasserschäden und andere Unglücksfälle verhindern kann. Aber mit der richtigen Hausratversicherung, müssen Sie sich über entstandene Schäden nicht lange ärgern, denn eine Hausratversicherung ersetzt die entstandenen Verluste schnell und ohne Probleme. Die Hausratversicherung zählt zu einer der bekanntesten Sachversicherungen, mit ihr können sämtliche Gegenstände und Sachen versichert werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles werden die verschiedensten Dinge durch die Hausratversicherung ersetzt. Darunter fallen zum Beispiel
Möbel, Bekleidung, Geräte, Wertsachen und Bargeld, sowie diverse andere Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Unter die Rubrik Wertsachen fallen zum Beispiel Urkunden, Schmuck, Gegenstände aus Gold oder Platin, Pelze und Antiquitäten. In der Regel ist das gesamte Inventar aus der Wohnung versichert, welches im Versicherungsschein angegeben ist. Auch Räume im Nebengebäude welches sich aber auf demselben Grundstück befindet, zählen zum Inventar der Wohnung. Jedoch keine Räume welche ausschließlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst weiterhin die privat genutzte Garage, sofern sie sich diese ebenfalls auf dem eigenen Grundstück, einem benachbarten oder dem gegenüberliegenden Grundstück befindet. Die Waschmaschine und der Trockner fallen auch dann in den Versicherungsschutz wenn sie sich nicht in Gemeinschaftsräumen befinden. In den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung fallen Schäden welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sowie Sturm und Hagel entstehen. Eine Hausratversicherung kann durch besondere Regelungen ganz individuell gestaltet werden. Grundsätzlich ist es möglich sich für folgende Gefahren mit Mehrprämien zu versichern. Das betrifft: Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Fahrraddiebstahl, Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen, Glaskeramikkochflächen und dem Wasseraustritt aus Aquarien. Im Rahmen eines solchen versicherten Schadensereignisses können durchaus auch Kosten wie: Aufräumungskosten, Schadenabwendungskosten oder Schadenminderungskosten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Schlossänderungskosten, Transportkosten, Lagerkosten und Reparaturkosten ersetzt werden.
Des Weiteren ist es möglich bei Unbewohnbarkeit der Wohnung die Hotelkosten für eine Dauer bis zu 100 Tagen bei dem Versicherungsgeber geltend zu machen. Beim Versicherungsabschluss ist unbedingt darauf zu achten, das die jeweilig abgeschlossene Versicherungssumme einem reellen Betrag entspricht welcher im Schadensfall nötig wäre, um den Hausrat völlig neu zu erstellen. Bei dem Fall einer Unterversicherung das heißt wenn die angesetzte Versicherungssumme nicht den tatsächlichen Kosten eines Versicherungsfalles entspricht, ist das nicht möglich. Einen Abzug wegen Unterversicherung vermeidet man, indem eine Versicherungssumme von 650 Euro pro mē vereinbart wird. Hier wird dann der gesamte Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Sind in der Wohnung sehr wertvolle Einrichtungsgegenstände vorhanden, so sollte unbedingt eine entsprechend höhere Versicherungssumme verhandelt werden. Den vollen Schutz einer Hausratversicherung genießt man, wenn bestimmte Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, wie zum Beispiel: die Sicherung von Fenster und Türen. Die im Versicherungsschein bestimmte Wohnung ist auch immer der Versicherungsort.