KfW Kredit
Durch das KfW - Wohneigentumsprogramm wird der Erwerb von Eigenheimen oder auch Eigentumswohnungen durch langfristige, zinsgünstige Darlehen gefördert. Hier sind das Alter sowie der Familienstand völlig egal, einen Antrag auf Förderung kann jeder stellen. Voraussetzung hierfür ist, das Wohneigentum wird von denjenigen auch genutzt.Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei mindesten 1 und längsten 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Dabei kann der Zinssatz von Ihnen für einen Zeitraum von 5 oder auch 10 Jahren frei gewählt und fest vereinbart werden. Mit dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch die KFW Bank bekommen Sie das gesamte Darlehen zu dem geltenden Zinssatz gewährt. Trotzdem besteht auch weiterhin die Möglichkeit andere Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dreißig Prozent der Gesamtkosten bzw. maximal 100 000 Euro können gefördert werden. Der Rest der Kosten lässt sich über die jeweiligen Programme finanzieren. Beim Neubau fallen darunter die Kosten für das Baugrundstück (der Erwerb darf maximal sechs Monate zurückliegen), die Baukosten, die Baunebenkosten wie auch die Kosten für die Außenanlage. Beim Kauf eines Hauses sind es der Kaufpreis, die Kosten für die Modernisierung die Kaufpreisnebenkosten, Kosten für Instandsetzungen sowie Umbau. Die Kosten müssen in einem relativen Verhältnis stehen das heißt sie müssen so bemessen sein das diese Belastungen von Ihnen auf Dauer durch Ihr Einkommen abgedeckt werden können. Der Antrag auf einen
Kredit wird aber nicht an die KfW Bank selbst gestellt, sondern man arbeitet in diesem Fall mit der eigenen Bank zusammen, wie zum Beispiel einer Sparkasse und beantragt den Kredit dort. Im Antrag werden vom Bankberater die Konditionen wie Zins, Laufzeit und Tilgung, den Verwendungszweck und eine erste grobe Kostenschätzung festgehalten. Die Sicherung des Kredites erfolgt nach den überall banküblichen Bedingungen. Wenn diese Formalitäten zu aller Zufriedenheit erledigt sind wird der Antrag vom Kreditinstitut an die KfW Bank weitergeleitet. Diese prüft bei Erhalt, ob alle die Voraussetzungen für die Fördergelder erfüllt sind. Die Zusage dauert in der Regel nur ein paar Tage. Der Kredit allerdings wird dann zwischen Ihnen und Ihren Kreditinstitut vereinbart.
In der Regel erfolgt die Auszahlung des KfW Kredites auf einmal, maximal in zwei Teilschritten bzw. zwei Auszahlungen. Das Darlehen kann allerdings auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Ihrem Vorhaben verwendet werden. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Zusage. Ausgezahlt wird der KfW Kredit von der Bank oder Sparkasse und zwar erst nach Beginn des Baues. Den Nachweis über den jeweiligen Verwendungszweck muss der Antragsteller des Kredites erst 9 Monate nach Auszahlung erbringen. Nach einer tilgungsfreien Anlaufszeit ist die Tilgung in vierteljährlichen Rückzahlungen zu erfolgen. Lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge sind in den Jahren ohne Tilgung zu zahlen. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist in der Zinsbindungsfrist daher grundsätzlich nicht möglich. Doch auch hier kann es durch Rücksprachen mit der KfW Bank Ausnahmen geben. Die aktuellen Zinssätze finden Sie immer aktuell im Internet. Bauen ohne Sorgen kann, wer es gut informiert und mit einer stabilen Finanzierung tut.