Kfz Haftpflichtversicherung
Wer ein Auto besitzt, ist verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sonst das Fahrzeug nicht zugelassen werden kann. Die Versicherung ist auch sinnvoll, da das Halten eines Pkws auch Gefahren birgt. So tritt diese Versicherung in Kraft, wenn es beispielsweise zu Unfallschäden (am Pkw aber auch an Personen) kommt. Folgende Personen sind bei Abschluss einer
Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert:
- der Versicherungsnehmer,
- der Halter des Fahrzeugs,
- der Eigentümer,
- der Fahrer,
- berufsbedingte Beifahrer und
- der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers bei Dienstfahrten.
Die Versicherung übernimmt bei Schäden, die durch den Besitz oder Gebrauch des Autos entstanden sind, die gesetzliche Schadensersatzpflicht des Versicherten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst, sowie Kosten zur Überprüfung der Haftungsfrage, die Begleichung berechtigter Ansprüche wie auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Durchführung eines Rechtsstreites und deren Kosten.
Wird das Fahrzeug nicht seinem im Versicherungsantrag angegebenen Zweck benutzt, besitzt der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis, wird das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Person gefahren oder liegen Sicherheitsmängel an dem gemeldeten Auto vor, so entfällt der Versicherungsschutz. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, wird zumeist eine Selbstbeteiligung verlangt.
Kann der Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden, übernimmt der Versicherer die entstandene Schadensregulierung. Der Versicherte braucht sich dabei um nach Meldung des Schadenfalls um nicht weiter mehr zu kümmern.
Zudem gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung in ganz Europa. Dazu bekommt man eine Internationale Versicherungskarte (IVK, besser bekannt als "Grüne Karte"), die als Nachweis für das Bestehen der Versicherung und deren gesetzliche Mindestdeckungssumme (in Deutschland 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personenschäden, 500.000 EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden) gilt. Des Weiteren kann aber auch eine geografische Erweiterung der Versicherung getätigt werden, wenn man z. B. öfter auch im nicht-europäischen Ausland mit seinem Auto unterwegs ist. Dies zieht allerdings zumeist eine Erhöhung der Beitragssätze mit sich. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich aus:
- dem Fahrzeugtyp,
- dem Zeitraum der persönlichen Fahrpraxis,
- der Schadenfreiheit,
- dem Zulassungsbezirk und
- ob eine private und/oder gewerbliche Nutzung besteht.
Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie lange ein Fahrer unfallfrei gefahren ist.
Somit ist die Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll für alle Beteiligten, da sie sowohl die Unfallopfer finanziell absichert als auch den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen schützt.