Kfz - Versicherung
Als Grundlage zur Bemessung werden hier mehrere Faktoren berücksichtigt wie zum Beispiel: die Zeit in welcher der Fahrzeughalter unfallfrei gefahren ist, der Fahrzeugtyp sowie der Wohnort. Weiterhin werden Statistiken bei der Berechnung mit herangezogen. Fahranfänger trifft es hier besonders hart in der Höhe der jeweiligen Beiträge, aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten den hohen Beiträgen zu entgehen. Weiterhin sollte bei Abschluss einer Kfz Versicherung immer nach Sondertarifen gefragt werden. In den Schutz einer Kfz-Versicherung fallen sowohl der Kfz-Halter sowie auch der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer im Falle von Schadensansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer allerdings nur in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ganz besonders wenn ein Unfall schuldhaft herbeigeführt wurde, könnte die Schadenspflicht die Verursacher in den wirtschaftlichen Ruin treiben, wenn man dies nicht beachtet. Genau deshalb liegen zum Beispiel bei der Haftpflicht vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherungssummen vor.
Die Höhe für Personenschäden beträgt 2,5 Millionen Euro (bei der Tötung oder Verletzung mehrerer Personen 7,5 Millionen Euro), für Sachschäden 0,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 500.000 Euro. Bei Verträgen mit einer unbegrenzten Deckung beträgt die maximale Deckung je nach Versicherungsunternehmen unterschiedliche Summen. Die Kfz Versicherung übernimmt die Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen sowie bei Bedarf auch die Durchführung von einem Prozesses, wenn dieser angestrebt wird. Hier hat solch eine Versicherung fast den Status einer Rechtschutzversicherung. Insgesamt beinhaltet die Kfz - Versicherung mit dem Inhalt einer Haftpflichtversicherung 12 verschiedene Typenklassen. Die Typenklassen benennen verschiedene Fahrzeugtypen und die dazu gehörigen Prämiengruppe. Eine Kfz - Versicherung soll den Unfallopfern auch dann Schadensersatz garantieren wenn der Verursacher mittellos ist. Deshalb hat sie der Gesetzgeber zur Pflicht gemacht und ein Abschluss ist unumgänglich. Allerdings bei der Wahl des Versicherungsgebers steht jedem der Markt von Anbietern offen.