Krankenzusatzversicherung
Versicherbare Leistungen sind:
Im ambulanten Bereich: dort werden die Unterschiede am häufigsten bemerkt, vor allem wenn man gesetzlich Versicherter ist. Häufig sind hohe Zuzahlungen in Formen von Rezeptgebühren oder die Praxisgebühren zu entrichten. Ebenfalls werden Naturheilverfahren und im Rahmen dieser Behandlung verordneter Medikamente nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Diese Kosten können durch eine Krankenzusatzversicherung erheblich gesenkt werden. Im zahnmedizinischen Bereich: Gerade beim Zahnersatz machen sich Leistungskürzungen der Krankenkassen immer mehr bemerkbar. Einen großen Teil der Kosten für den Zahnersatz sowie anfallende Laborkosten müssen die gesetzlich Versicherten selber tragen. Bei einigen Füllungen sind die gesamten Kosten zu übernehmen. Eine private Absicherung, kann den Eigenanteil auf Null reduzieren. Im stationären Bereich: werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur die Regelleistungen übernommen. Das bedeutet eine Unterkunft im Mehrbettzimmer sowie eine Zuzahlung von 12 Euro pro Tag auf 28 Tage begrenzt. Bei einer Krankenzusatzversicherung hat man Anspruch auf einen Privatarzt und die Wahl zwischen einen Ein- oder Zweibettzimmer. Diese Mehrkosten werden dann übernommen. Die Beiträge richten sich auch hier nach Leistungsumfang, Geschlecht und Alter der zu versicherten Person. Diese Möglichkeiten einer privaten Ergänzung sind Grund genug sich mit einer privaten Ergänzung des Versicherungsschutzes auseinanderzusetzen. Denn bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung erhebt man die Leistungsansprüche auf privates Niveau. Man sollte allerdings keine Krankenzusatzversicherung unterschreiben, welche eine Ausschlussklausel bestimmter Krankheiten enthält.