Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Wenn Senioren oder Pflegebedürftige die alltäglichen Arbeiten und Erledigungen nicht mehr ausführen können, liegt der Gedanke an den Umzug ins Alters- oder Pflegeheim meist nah. Doch dieser ist immer mit Angst, Schrecken und auch finanziellen Sorgen verbunden. Dabei gibt es doch Mittel und Wege, den Menschen diese Sorgen zu nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt nicht nur die Kosten Häusliche Pflege durch Familienangehörige oder professionelle Pflegedienste, sie beteiligt sich auch an den Kosten für die stationäre Pflege oder die Heimunterbringung. Es werden je nach festgestellter Pflegestufe monatlich festgesetzte Beträge zur Verfügung bestellt. Dabei kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, ob die Pflege durch Angehörige, andere private Personen oder einen Pflegedienst erfolgen soll. Bei der Pflege durch Angehörige wird die Pflegeversicherung in regelmäßigen Abständen so genannte Qualitätssicherungsbesuche durchführen, die allerdings nicht als Kontrolle angesehen werden sollen, sondern viel mehr auch der Beratung der Angehörigen dienen, damit die Pflege kontinuierlich auf hohem Niveau gehalten werden kann. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit die Häusliche Pflege zu splitten. Bei dieser Kombinationsvariante übernehmen die Angehörigen nur einen Teil der Pflege, der Rest wird von einem Pflegedienst erledigt. Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, wovon wir hier einige aufzeigen wollen. Zum ersten finden wir das Pflegegeld. Hier erhalten die Antragsteller einen Bescheid über die festgesetzte Pflegestufe, nach der sich auch die Höhe des Pflegegeldes richtet. Beispielsweise beträgt dieses bei Pflegestufe I 205,00 €, bei Stufe II 410,00 € und bei Stufe III 665,00 € pro Monat. Das Pflegegeld erhält der Versicherte allerdings nur, wenn die Pflege durch einen Angehörigen oder durch eine andere private Person beim Pflegebedürftigen zuhause erfolgt. Als weitere Leistung steht auch die Inanspruchnahme von Sachleistungen zur Verfügung, die sich, genauso wie das Pflegegeld, in ihrer Höhe durch die festgestellte Pflegestufe ergeben.

Hier staffelt sich die Höhe wie folgt: Pflegestufe I 384,00 €, Stufe II 921,00 € und Stufe III 1.442,00 € monatlich. Viele Familien haben nicht die nötigen Kenntnisse, um die komplette Pflege allein zu übernehmen, deshalb holen sie sich Hilfe von Pflegepersonal. Hierbei kann auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen beantragt werden. Dabei zahlt die Pflegeversicherung zuerst die Sachleistungen bis zur festgesetzten Höhe - ist diese erreicht, besteht kein weiterer Anspruch auf Pflegegeld. Wird die Obergrenze der Sachleistungen nicht erreicht, erhalten die Angehörigen zumindest anteiliges Pflegegeld. Auch Hilfsmittel für die Pflegebedürftigen, wie ein Pflegebett oder Gehhilfen, werden von der Pflegeversicherung übernommen. Um die Pflege zu erleichtern, ist es auch dem Hausarzt möglich, verschiedene Hilfsmittel, wie z. B. Handschuhe oder Betteinlagen zu verschreiben. Diese Rezepte müssen aber vor der Einlösung erst noch durch die Kasse genehmigt werden. Für unbedingt erforderliche Umbauten am Haus oder der Wohnung zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse. Sie bietet Angehörigen, die bisher noch keine Pflegeerfahrung haben auch diverse, kostenfreie Kurse zur Erlangung des Grundwissens an. Stehen die pflegenden Angehörigen in Lohn und Brot, kann auch eine teilstationäre Pflege, d. h. die Pflege erfolgt nur tagsüber oder nachts, übernommen werden. Sollte eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sein, wird auch stationäre Pflege mit Unterbringung des Patienten in einem Heim mit einem monatlichen Pauschbetrag übernommen, der wie die anderen Leistungen auch, jeweils von der Pflegestufe abhängig ist. Als weitere Leistung steht die Verhinderungspflege zur Verfügung. Hier werden die Kosten für eine Ersatzkraft (bei Urlaub oder Krankheit) in Höhe von bis zu 1.432,00 € übernommen. Die Kurzzeitpflege beinhaltet pflegebedingte Kosten in Höhe von 1.432,00 € für maximal 4 Wochen. Hierbei sind die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft selbst zu zahlen.