Nullkoupon-Anleihen

Eine heute nicht mehr sehr weit verbreitete Form von Anleihen sind die so bezeichnete Nullkoupon-Anleihen, die auch unter dem Namen Zerobonds bekannt sind. Diese Anleihen zeichnen sich in erster Linie durch ein Merkmal aus, nämlich das der Anleger und Inhaber der Anleihe keine Zinsen erhält, wie es ansonsten bei fast allen anderen Arten von Anleihen der Fall ist. Allerdings wird diese nicht stattfindende Zinszahlung natürlich durch etwas ausgeglichen, denn ohne zu erhaltenden Ertrag würde natürlich kein Anleger in solch eine Anleihe jemals Kapital investieren. Im Ausgleich zur nicht stattfindenden Zinszahlung gibt es bei der Nullkoupon-Anleihe ein so genanntes Disagio, also einen Kursabschlag. In der Praxis sieht es dann so aus, dass der Anleger zum Beispiel eine Nullkoupon-Anleihe mit einem Nennwert von 1.000 Euro erwirbt, aber an Stelle der 1.000 Euro beispielsweise nur einen Betrag von 900 Euro zahlen muss. Diese Differenz von 100 Euro stellt dann das Disagio dar und ist somit der Ertrag, den der Anleger erzielen kann. Da die Anleihe bei Fälligkeit natürlich zum Nennwert zurück gezahlt wird, macht der Anleger also auf die Anlagedauer bezogen einen Gewinn von 10 Prozent. Um nun die Jahresrendite ausrechnen zu können und dadurch die Nullkoupon-Anleihe vergleichbar mit einer Anleihe zu machen, im Rahmen derer Zinsen pro Jahr gezahlt werden, also mit deren Zinssatz, muss man diese 10 Prozent (Beispiel) einfach durch die Laufzeit der Anleihe in Jahren dividieren. Hat die Nullkoupon-Anleihe zum Beispiel eine Laufzeit von vier Jahren, dann würde das Disagio einem Zinssatz von 2,50 Prozent entsprechen. Mittlerweile haben die Nullkoupon-Anleihe am Markt deutlich an Bedeutung verloren, weil der eigentliche Vorteil dieser Art von Anleihen, die nicht vorhandene Zinszahlung, aktuell nicht mehr vorhanden ist.

Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer waren nämlich Kursgewinne in einem bestimmten betraglichen Rahmen bzw. ab einer bestimmten Haltedauer der jeweiligen Papiere noch steuerfrei. Somit hatte die Nullkoupon-Anleihe einen deutlichen Steuervorteil gegenüber fast allen anderen Anleihearten, bei denen die Zinserträge natürlich zu versteuern waren. Besonders attraktiv war die Nullkoupon-Anleihe für Anleger, die mit ihren steuerpflichtigen Erträgen über den Sparer-Freibetrag hinaus kamen. Seit der Abgeltungssteuer sind allerdings nun auch Kursgewinne in vollem Umfang und ohne weitere Einschränkung steuerpflichtig, sodass der Anreiz für viele Anleger verloren gegangen ist, in eine Nullkoupon-Anleihe zu investieren.