Oldtimer Versicherung

Besitz man ein Auto, welches älter als 25 Jahre ist, gilt dieses als Oldtimer. Daher bietet es sich an, für dieses Fahrzeug eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen. Die Höchstentschädigungssumme berechnet sich aus dem geschätzten Marktwert, den man jährlich von einem Fachmann überprüfen lassen sollte, da dieser stetig steigt. Für Fahrzeuge gelten folgende Richtlinien, damit sie als Oldtimer gelten und der Antragsteller eine solche Versicherung abschließen kann: Das Fahrzeug muss sich in einem guten Erhaltungs- und Originalzustand befinden und die Erstzulassung muss mehr als 25 Jahre zurückliegen.

Das Fahrzeug darf eine Höchstfahrleistung von 8.000 km im Jahr haben und nicht zum täglichen Gebrauch genutzt werden, um die Voraussetzungen für einen Oldtimer zu erfüllen. Für eine solche Versicherung besteht Garagenpflicht. Zudem müssen die Fahrer der Autos über 25 Jahre alt sein. Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch eine Teil- oder Kaskoversicherung angeschlossen werden, die den exklusiven Wert des Fahrzeugs berücksichtigen. Bei der Teilkaskoversicherung ist der Oldtimer noch extra gegen Vandalismus, Transportschäden, Schäden, die während der Restaurierung passieren, Schäden durch Unfälle mit Tieren, Austausch von Fahrzeugschlössern und Ersatzteile bis 10 % des Marktwertes versichert. Zudem ist das Fahrzeug auch auf Fähren versichert. Die Oldtimer-Versicherung gilt zumeist europaweit. Für den Abschluss einer solchen Versicherung werden folgende Unterlagen benötigt:

Eine Kopie der Versicherungsrechnung des Fahrzeugs, welches für den Alltag gebraucht wird, eine Kopie des von einem Experten erstellten Wertgutachtens, eine Kopie der Fahrzeugpapiere und Fotos des zu versichernden Fahrzeugs. Um die günstigste Variante der Oldtimer-Versicherung nutzen zu können, sollte man sich vor Vertragsabschluss mehrere Angebote von Versicherungen einholen.