Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine betriebliche Altersvorsorge und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung zugelassen und wird später auch von ihr beaufsichtigt. Die Finanzierung dieses Fonds kann sowohl von dem Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer finanziert werden und bietet eine ertragsstarke Anlagemöglichkeit. Es gibt eine Mindestgarantie für den Auszahlungsbetrag, der sich aus den eingezahlten Beiträgen berechnet. Meldet die Pensionskasse Insolvenz an, so ist man mit dem Pensionsversicherungsschein abgesichert. Am Ende der Laufzeit, besteht nur die Möglichkeit sich den Auszahlungsbetrag als lebenslange monatliche Rente auszahlen zu lassen.







Vorteile dieser Pensionsfonds sind:

Der höchste gezahlte Beitrag darf die Beitragsbemessungsgrundlage von 4 % nicht überschreiten. Um eine steuerliche Förderung nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Werden die steuerlichen Vorteile gegenwärtig genutzt, so sind die Rentenauszahlungen später im vollen Umfang steuerpflichtig. Dieser Altersentlastungsbetrag kann noch bis 2040 von Arbeitnehmern genutzt werden, anschließend werden diese abgeschafft. Auch für Arbeitgeber sind diese Pensionsfonds vorteilhaft, da die zu zahlenden Beiträge vom Bruttolohn abgerechnet werden und sich somit Einsparungen bei den Sozialabgaben ergeben. Diese Regelung gilt aber nur noch bis 2008. Zudem werden die Bilanzen des Unternehmens nicht belastet und Pensions- und Unterstützungskassenzusagen können in Pensionsfonds umgewandelt werden. Einmal im Jahr wird der Arbeitnehmer über den Stand seiner Versorgungsanwartschaft informiert. Das angesparte Kapital wird unter besonderen Ertragsgesichtspunkten angelegt, wobei auch die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die Anlagestrategie festlegen können.