Pflegeversicherung Beitragssatz
Am 01. Januar 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt und ist damit eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherung. Eingeführt wurde sie zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung. Genau 1,7 Prozent beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung vom zum versteuernden Bruttoeinkommen oder der Rente. Denn zur Entrichtung von Beiträgen zur Pflegeversicherung sind auch Rentner verpflichtet. Zusätzlich 0,25 Prozent kommen hinzu wenn das, 23 Lebensjahr vollendet wurde und man noch keine Kinder hat. Dies gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Jeder der sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, kann sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern aber auch eine Private Pflegeversicherung abschließen. Im Rahmen der Familienversicherung sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Bis auf einige Ausnahmen, zahlen den Beitrag die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Wer sich freiwillig versichert sowie Rentner müssen diesen Beitrag alleine tragen. Eine extra Regelung gibt es für den 0,25 Prozent Aufschlag für Kinderlose, dieser Beitrag nämlich muss vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Auch Studenten fallen in eine Sonderregelung. Bis zum Alter von 25 Jahren können sie bei den Eltern mitversichert werden. Dann gilt ein eigens für Studenten festgelegter Beitrag von 7, 92 Euro bzw. 9.09 Euro für kinderlose.