Pflegeversicherung Pflegestufe
Wer Leistungen von der Pflegekasse erhalten will, muss als allerersten einen Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Der Antrag ist aber erst der erste Schritt. In diesen Antrag sind alle Krankheiten und alle Medikamente einzutragen, welche der Antragsteller nimmt. Bitten Sie gegebenenfalls den Hausarzt um Hilfe. Danach wird der Antrag je nach Krankenkasse, entweder zum medizinischen Dienst oder zum sozialmedizinischen Dienst weitergeleitet, der einen Arzt zur Begutachtung schicken wird. Stellt dieser Gutachter die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers fest erfolgt die Einordnung in die jeweilige Pflegestufe. Das ist abhängig vom Zeitbedarf für die persönlich und hauswirtschaftliche Pflege. Denn für jede einzelne Tätigkeit sind bestimmte Vorgabezeiten vorhanden, da ist es völlig egal ob der Pflegende mehr oder weniger Zeit dafür braucht. Die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen sind genau geregelt und definieren ganz klar die Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung. Der Gutachter empfiehlt weiterhin die Art der Pflege, wie zum Beispiel häuslich oder stationär. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterscheidet man zwischen drei Pflegestufen. Das bedeutet: Pflegestufe I = eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Dieser Bedarf setzt voraus, dass die Pflegebedürftigen 90 Minuten pro Tag Hilfe für die Grundpflege und Hauswirtschafts- versorgung benötigt. Pflegestufe II = eine schwere Pflegebedürftigkeit. Der Pflegebedarf für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beträgt pro Tag 180 Minuten. Und bei Pflegestufe III = eine schwerst Pflegebedürftigkeit. Der Pflegebedarf liegt mit Grundpflege und Hauswirtschaft bei mindesten 300 Minuten pro Tag. Wird der Pflegefall III weit überschritten, so kann ein Härtfall vorliegen. In solch einem fall können weitere Leistungen gewährt werden. Liegt der Pflegeaufwand unter 90 Minuten am Tag, so besteht kein Anspruch auf Leistungen von den Pflegeversicherungen. Von der Art der Pflege hängt ab, wie hoch die Leistungen der einzelnen Pflegestufe sind.