Privathaftpflicht
Ein Privathaftpflichtversicherung ist fast unentbehrlich, denn wie schnell kann jedem ein kleines Missgeschick geschehen. Mit der Privathaftpflichtversicherung wird die Privatperson vor finanziellen Folgen, welche sich aus Risiken des täglichen Lebens ergeben geschützt. Wie zum Beispiel: wenn man als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr einen Fehler macht, wenn Sie Kinder beaufsichtigen und diese beim Toben einen Schaden anrichten, in der Freizeit, im wohlverdienten Urlaub, als Halter von zahmen Haustieren (Hamster, Meerschweinchen) oder als Besitzer von Wohneigentum. In einfachen Worten gesagt, stellt eine Privathaftpflichtversicherung die Versicherten von Schadensersatzansprüchen frei. Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung umfasst folgende Zahlungen: Ausgleichen der finanziellen Verbindlichkeiten bei Personenschäden (Tod, Verletzung oder andere Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen), und Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), sowie bei Vermögensschäden, die man nicht in die ersten beiden Schadensarten eingliedern kann. Sollte aber jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, die Gesundheit, das Eigentum oder sonst welches Recht eines anderen widerrechtlich verletzen, so ist hier der Versicherer von jeweiliger Zahlung befreit. Dem Gesetz nach ist also derjenige, der einem anderem einen Schaden zufügt, mit seinen gesamten Vermögen haftbar zu machen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet aber auch einen gewissen Schutz dem Geschädigten gegenüber. Macht der Geschädigte einen bestehenden Anspruch gegen den Schädiger geltend, so kommt er über die Haftpflicht des Schädigers auf jeden Fall zu Schadensersatz, auch wenn Seitens des Geschädigten keinerlei Vermögen zur Verfügung steht. Bei der Versicherungssumme hat jeder die freie Wahl über die jeweilige Höhe. Die Gesamtsumme sollte aber mindestens drei Millionen Euro betragen, damit auch eine eventuelle Rentenzahlung gewährleistet ist. In den Versicherungsschutz einer Privathaftpflicht-versicherung fallen auch unverheiratete Kinder und volljährige Kinder, wenn diese sich noch in der ununterbrochenen Erstausbildung befinden.
Solch eine Versicherung ist in der ganzen Bundesrepublik gültig und weltweit bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt zum Beispiel ein Jahr. Die Privathaftpflichtversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, trotzdem sollte jeder über eine verfügen. Denn für den Schaden den Sie oder auch Ihr Kind oder Kleintier bei anderen angerichtet haben, werden sie ganz allein zur Verantwortung gezogen. Solch eine Versicherung ist also eine Möglichkeit um Schadenersatz zu leisten, und zu diesem sind Sie dem Gesetz nach verpflichtet. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihren gesamten Vermögen bis zur Pfändungsgrenze auch mit dem Einkommen. Somit zählt die Privathaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen mit. Wenn die Kinder dann das Haus verlassen, kann man die Police von der Familienversicherung in einen preiswerteren Tarif umgewandelt werden.