Reisegepäckversicherung
Sie verreisen in den wohlverdienten Urlaub egal ob nun nur mit Rucksack oder mit mehreren Koffern. Aber der schönste Urlaub wird zum Alptraum wenn Sie im Urlaub ankommen, aber Ihr Reisegepäck nicht oder Ihre teure Digitalkamera wird gestohlen. Gut wenn Sie da auf eine Reisegepäckversicherung zurückgreifen können. Solch eine Versicherung bietet Ihnen rund um die Uhr weltweiten Schutz, sei es auf Urlaubsreisen als auch auf Geschäftsreisen sowie auf Tagesausflügen. Selbst bei der Fahrt in ein erholsames Wochenende oder auf einen offiziellen Campingplatz besteht der Versicherungsschutz. Sollten Sie in einen Ferienhaus Urlaub machen, so benötigen Sie für die darin abgestellten Sachen keine Reisegepäckversicherung. Diese sind von Ihrer heimischen Hausratversicherung abgedeckt. Bei der Reisegepäckversicherung sind all Ihre persönlichen Sachen zum Neuwert versichert, welche von Ihnen oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisenden Familienangehörigen mitgeführt werden. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden welche durch Diebstahl, Raub, Elementarereignisse Einbruchdiebstahl oder Sturm, Brand, Blitz sowie Explosion entstehen. Solch eine Versicherung ist nur lohnenswert, wenn der Versicherungswert des gesamten Reisegepäcks der Versicherungssumme entspricht. Berechnet wird der Wert des Gepäcks nach dem Zeitwert. Reiseandenken welche Sie während der Urlaubsreise erwerben bleiben hierbei außer Betracht. Geben Sie einen genauen Wert bei Versicherungsabschluss an, da bei geringer angegebenen Werten nur anteilig gezahlt wird. Tritt ein Versicherungsschaden während Ihrer Reise ein so sind von dem Versicherungsgeber klare Richtlinien für die Schadenserstattung besonderer Gegenstände festgelegt.
Wird Ihr Reisegepäck zerstört oder beschädigt so erstattet die Versicherung nur den Zeitwert niemals den Betrag für eine Neuanschaffung. Beim Verlust Ihrer Ausweispapiere erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren bezahlt. Entstehen Ihnen Schäden oder Verluste an Pelzen, Fotoapparaten, Edelmetallgegenständen oder Schmucksachen so werden im Versicherungsfall maximal 50% der Versicherungssumme ersetzt. Bei verloren gegangenen Filmen oder auch Tonmaterialien wird nur der Materialwert vom Versicherungsgeber zurück erstattet. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist und die Reisegepäckversicherung in Anspruch genommen werden soll, so muss man unbedingt folgende Regeln beachten. Melden Sie den Schadensfall unverzüglich Ihrer Versicherung und nicht erst wenn Sie aus dem Urlaub zurückkehren. Wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte geltend machen, so müssen Sie auch das schriftlich dem Versicherer beweisen. Schäden welche durch strafbare Handlungen entstanden sind, müssen der zuständigen Polizei gemeldet werden. Eine schriftliche Bestätigung der Polizei muss den Versicherungsunternehmen vorliegen.
Damit auch Sie einen Traumurlaub verleben können, bietet sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung gerade zu an. Da solch eine Versicherung aber meist mit hohen Versicherungsbeiträgen verbunden ist, sollten Sie vor Versicherungsabschluss mehrere Versicherungen vergleichen.