Rentenbeitrag, Höhe und Entwicklung
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1891 durch Bismarck eingeführt und immer wieder durch verschiedene Reformen variiert. 1957 wurde die Rentenversicherung auf ein umlagefinanziertes System umgestellt. Damit wurden die Rentenbeiträge zur Pflicht und die 15%igen Beiträge vom Bruttoeinkommen wurden gleichzeitig für die Rentenzahlung verwendet. Daher war es nicht möglich Rücklagen zu bilden und es kam zu stetigen Rentenbeitragserhöhungen. Zudem wurde ein großer Teil auch aus Steuermitteln finanziert. Auch durch die deutsche Einheit 1990 mit den neuen Bundesländern kam es dann immer mehr zu finanziellen Schwierigkeiten und es wurde mittlerweile ein Drittel der Rentenversicherung durch Steuereinnahmen finanziert. Gründe dafür liegen unter anderem auch an der hohen Arbeitslosigkeit, der demokratischen Entwicklung in Deutschland und der niedrigen Geburtenrate. Daher ist es immer wichtiger die Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern. Dies kann nur durch erhöhte Beiträge und verminderte Rentenauszahlung gesichert werden. Somit wird auch die Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage immer weiter steigen. Es geht ganz klar hervor, dass es immer wichtiger wird, sich auch privat um seine Altersvorsorge zu kümmern.