Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung

Die Kosten für die Lebenshaltung steigen Jahr für Jahr, die Menschen haben immer weniger Geld zur Verfügung. Besonders belastet werden die Haushalte durch die enormen Energie und Benzinpreise. Im Jahr 2006 müssen etwa 1,3 Millionen Rentner für das Jahr 2005 Steuern zahlen und das macht sich im Geldbeutel von vielen Senioren bemerkbar. Grundlage hierfür ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem im Jahr 2005 die „nachgelagerte Besteuerung“ von gesetzlichen Renten eingeführt wurde. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt werden sollen dafür aber die Renten in Zukunft stärker besteuert werden. Das bedeutet, dass Renten der Einkommenssteuer unterliegen. Das neue Alterseinkünftegesetz wurde eingeführt, da das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in den unterschiedlichen Rentenbesteuerung und Beamtenpensionen erwartete. Die so genannte "nachgelagerte Steuer" betrifft seit dem 01.01.2005 Rentner, deren Rente überdurchschnittlich hoch ist oder die über Zusatzeinnahmen verfügen. Bisher mussten etwa zwei Millionen Rentner Steuern bezahlen, weil sie Nebeneinkünfte hatten. Mit dem Jahr 2005 steigt die Zahl um 1, 3 Millionen Rentenempfänger an. Deren Einkommen liegt über dem Steuerfreibetragbetrag. Das kann durch Betriebsrenten bzw. Pensionen, durch hohe Kapital- erträge wie zum Beispiel Zinsen oder auch durch Miet und Pachteinkommen passieren. Der Steueranteil von Altrenten genauso wie von Neurenten beträgt in dem Jahr 2005 fünfzig Prozent und steigt jährlich um zwei Prozent an. Neben den gesetzlichen Renten werden aber auch noch weitere Zahlungen besteuert, dazu gehören: die Leistungen aus den landwirtschaft-lichen Alterskassen, Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen aus vergleichbaren privaten Rentenversicherungen. Die Renten werden ab dem Jahr 2040 voll besteuert, dann nämlich läuft die Übergangsfrist aus. Steuerpflicht heißt aber nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. Erst wenn die Rente über den steuerfreien Existenzminimum liegt und den Grundbetrag überschreitet, werden die Rentner zur Kasse gebeten.

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2005 für allein stehende Rentner 7764 Euro und für Ehepaare 15328 Euro Jahreseinkommen. Versteuert werden ab dem Jahr 2005, 50 Prozent der gesetzlichen Rente. Aber jeder Rentner hat einen Anspruch auf den Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 920 Euro pro Jahr. Als Faustregel gilt: Sie können monatlich bis 1600 Euro Rente erhalten, ohne dass Steuern fällig sind. Genau wie normale Steuerzahler haben auch Rentner Rechte, und zwar ganz genau die Gleichen. So dürfen auch Rentner vom Einkommen Sonderausgaben abziehen, das wären zum Beispiel: Krankenkassenbeiträge, Zuzahlungen für Arzneimittel, Arztkosten und sonstige Zuzahlungen. Sonderausgaben werden aber erst dann berücksichtigt, wenn die Belastungsgrenzen überschritten sind. Diese Belastungsgrenzen liegen bei Ehepaaren bis 15340 Euro bei vier Prozent und bei Alleinstehenden bei fünf Prozent. Liegt das Einkommen höher so steigt die Belastungsgrenze auf sechs Prozent.

Durchblick bei der Rentensteuer verschaffen auch verschiedene Ratgeber. Des Weiteren sind Private und öffentlich- rechtliche Versicherungsträger dazu verpflichtet, die Informationen über den Rentenbezug an die zentrale Stelle für Altersvermögen der BfA weiterzugeben, damit eine gezielte Kontrolle auch über Renten die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden möglich ist.