Riester Förderung - was für wen

Die Riester Förderung gibt die Möglichkeit die Einzahlungen in eine private Altersvorsorge durch Zulagen vom Staat zu fördern. Weiterhin besteht die Möglichkeit durch den Sonderausgabenabzug Steuern zu sparen. Doch was steht wem zu? In der Regel ist die staatliche Förderung für alle Personen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind sowie Beamte. Auch die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, wenn die Person einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt. Anspruchberechtigt für die Riester Förderung sind:








Diese Voraussetzungen müssen eine bestimmte Zeit im Jahr vorliegen. Besonders für Familien mit Kindern entpuppt sich die Riester Förderung als sehr lukrativ. Die volle staatliche Förderung bekommt aber nur, wer einen gewissen Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes des vergangenen Jahres in einen Riester Vertrag eingezahlt hat. Jedoch darf dieser gewisse Teil nicht über den maximalen Sonderausgaben liegen.

Wer aber die volle staatliche Förderung auch bekommen will, muss einen ganz bestimmten Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes des Vorjahres in einen Riester Vertrag einzahlen, dieser bestimmte Teil darf jedoch nicht mehr als die maximalen abzugsfähigen Sonderausgaben sein. Der Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen beträgt 2006 drei Prozent, im Jahr 2008 vier Prozent.

Die staatliche Riester Förderung steigt bis zum Jahr 2008 kontinuierlich zu den freiwilligen Beträgen an. Folgende Höchstzulagen können bei vollem Sparbetrag erreicht werden:
AbAlleinstehendeEhepaare, bei denen jeder einen
eigenen Riester Vertrag hat
je Kindergeld- berechtigtes Kind
2006114 Euro228 Euro138 Euro
2008154 Euro308 Euro185 Euro


Die Person, welche das staatliche Kindergeld erhält, bezieht auch die Riester Förderung in Form der Kindergeldzulage. Bei zusammenlebenden Ehegatten erfolgt die Gutschrift der Förderung automatisch bei der Frau. Nicht in den Genuss der Riester Förderung kommen: freiwillig Rentenversicherte, Selbständige, Bezieher von Vollrente oder Erwerbsminderungsrente, Personen (die in Berufständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind) sowie geringfügig Beschäftigte. Jeder der Anspruch auf Förderung hat, erhält ab dem Jahr 2008 eine Grundzulage von 154 Euro und eine Kinderzulage von 154 Euro. Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kindergeld berechtigtes Kind.