Riester Fondssparplan

Bei Fondsparplänen in Verbindung mit einer Riester Förderung wird das Risiko staatlich eingedämmt. Auch wenn der Fond sich nicht so entwickelt, dass man am Ende hohe Renditen erwarten kann, hat man trotzdem den Anspruch auf die Auszahlung der eingezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit. Mit den Fondsparplänen in Verbindung einer Riester Förderung hat man allerdings nur einen Anspruch auf die Garantiezahlung, wenn die Vertragslaufzeit eingehalten wird und nicht vorzeitig gekündigt wird. Somit sollte solch ein Fondsparplan nicht abgeschlossen werden um bspw. eine Immobilie zu finanzieren. Es gibt eine Vielzahl an Angeboten für die Riester Fondsparpläne. Der Anleger hat in den meisten Fällen kaum eine Einflussmöglichkeit, wie sein Geld angelegt wird. Der Unterschied liegt bei den Vertragslaufzeiten der Sparpläne. Ein Riester Fondssparplan mit einer kurzen Laufzeit wird meist in festverzinsliche Wertpapiere, mit einer mittleren Laufzeit in einer Mischung aus Aktienfonds und Rentenfonds und mit einer langen Laufzeit zu über 50 % in Aktienfonds angelegt. Es muss aber auf jeden Fall ein Anteil in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden, da sonst eine Riester Förderung nicht möglich ist. Eine Möglichkeit wäre es bspw. die Beiträge in festverzinsliche Anlagen anzulegen und die jährlichen Überschüsse in Investmentfonds zu investieren. Es wird ein Garantiegewinn zugesichert und somit werden die Rendite nicht steuerlich gefördert.

Hohe Rendite versprechen Investmentfonds, bei denen aber keine Gewinne garantiert sind. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann man sich entscheiden, ob man sich das Vermögen in einem Betrag, nach einem Fondsentnahmeplan mit anschließender lebenslanger Rente oder als lebenslange Rente auszahlen lässt.