Rürup Rente
Die Rürup Rente existiert seit dem Jahr 2005. Diese Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, und ist eine staatlich subventionierte Rente in Form einer Basisrente. Die Basisrente gilt als Grundbaustein in der privaten Altersvorsorge mit einem besonderen Steuerspareffekt. Bei der Rürup Rente (Basisrente) wird entweder einmalig oder laufend ein Beitrag in die Vorsorge investiert, woraus eine garantierte lebenslange monatliche Rente entsteht. Aber auch die Möglichkeit von Sonderzahlungen sind in der Regel bei der Rürup Rente möglich. Die Rürup Rente erhält durch die Überschussbeteiligung der jeweilig gewählten Versicherungsgesellschaft eine Erhöhung der Leistung. Genau wie überall richten sich die Überschüsse nach den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft. Die Rürup Rente in Form der Basisrente wird von Seiten des Staates steuerlich gefördert. So können durch den neuen Sonderausgabenabzug die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Die Rürup -Verträge können weder beliehen, übertragen noch verschenkt werden auch eine Vererbung ist nicht möglich. Somit wird von Seiten des Gesetzgebers sichergestellt das, das angesparte Geld auch wirklich zur Altersvorsorge verwendet wird. Unter folgenden Voraussetzungen sind die Beiträge zur Rürup Rente, im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben von der Steuer abziehbar. Hierzu muss der Versicherungsvertrag nur die Zahlung von einer lebenslangen Rente beinhalten, weiterhin darf die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und die Ansprüche dürfen weder vererbbar, veräußerbar, kapitalisierbar noch beleihbar sein. Bei einem Rürup Vertrag ist die zusätzliche Versorgung von Hinterbliebenen möglich. Auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wäre zu überlegen. Weiterhin ist das angesammelte Vermögen sowie die laufende Beiträge während der Ansparphase, im Fall von Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates geschützt.
Ebenfalls darf es nicht gepfändet werden. Da Selbstständige die Riester Rente nicht nutzen können, bietet die Rürup Rente die Möglichkeit steuerbegünstigt eine Altervorsorge aufzubauen. Die Rürup Rente (Basisrente) werden in Form von konventionellen und fondsgebundenen Rentenversicherungen angeboten. Im Fall des Todes des Versicherungsnehmers während der Ansparphase, verfällt das Vermögen zugunsten der Versicherungsgesellschaft. Diesen Sachverhalt kann durch verschiedene Möglichkeiten entgegengewirkt werden. Zum Beispiel kann der Versicherungsvertrag bei Vertragsabschluss mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Form gekoppelt werden. Weiterhin kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese garantiert dann die gesamte Beitragsrückerstattung im Todesfall vor dem Rentenbeginn. Wichtig ist aber das der Beitrag für die Zusatzversicherung niedriger ist als der Beitrag zur Rentenversicherung, denn nur so kann der Rürup Vertrag steuerlich gefördert werden. Genaue Vorraussetzungen und Bedingungen erfahren Sie bei einem kostenlosen Rürup Rente Anbietervergleich. Die steuerliche Förderung und die Zukunftssicherung sind wichtige Aspekte der privaten Altersvorsorge.