Schiffsbeteiligungen - Schiffsfonds
Neben den geschlossenen Immobilienfonds gibt es natürlich noch eine Reihe von anderen geschlossenen Fonds, die der Anleger für ein mögliches Investment nutzen kann. Zu den ältesten geschlossenen Fonds bzw. Beteiligungsarten zählen unter anderem auch die Schiffsbeteiligungen bzw. die so genannten Schiffsfonds. Beteiligungen an Schiffen gibt es mittlerweile bereits seit über 150 Jahren und auch diese Art des Investments ist unter anderem auch als Steuersparmodell bekannt geworden. Konkret geht es bei den Schiffsfonds darum, dass die Anleger zunächst einmal den Bau und später auch den Betrieb eines Schiffes finanzieren. Es handelt sich dabei in erster Linie um Containerschiffe, Tanker, speziellere Frachtschiffe, aber zum Teil auch um Passagierschiffe (Kreuzfahrtschiffe). Der Anleger erzielt als Rendite aus den Schiffsfonds gewerbliche Einnahmen, die auch als solche versteuert werden müssen. Von der Anlagedauer her bewegt man sich bei einem Investment in Schiffsfonds zumeist in einem Rahmen zwischen zehn und zwanzig Jahren. Wie hoch der Ertrag später sein kann, hängt gerade bei Tankern und Containerschiffen natürlich in erster Linie von der Nachfrage ab, die sich ihrerseits auf die Wirtschaft im Allgemeinen stützt. Bei einer schlechten Konjunkturlage, wie es derzeit zum Beispiel der Fall ist, reduziert sich auch der Frachtverkehr deutlich, was sich natürlich negativ auf die zu erzielende Gewinne des Schiffsfonds auswirkt. Der eigentliche Gewinn des Schiffsfonds besteht darin, dass das erbaute Schiff anschließend vermietet wird, und die Gesellschaft somit Chartereinnahmen erhält. Diese Chartereinnahmen werden dann an die Anteilseigner weitergeleitet und als Ertrag ausgeschüttet. Dieses geschieht allerdings natürlich erst, nachdem Kosten wie Betriebskosten für das Schiff, Verwaltungskosten des Fonds, Managementkosten und die Tonnagesteuer vom Ertrag abgezogen worden sind.
Die Tonnagesteuer ist übrigens auch ein ganz entscheidender Faktor in der Hinsicht, dass sehr große Teile der Ausschüttungen des Schiffsfonds für den Anteilseigner steuerfrei sein können. Kern dieser Steuer ist es, dass auf der Basis der Tonnagesteuer eine pauschale Ermittlung des erzielten Gewinns erfolgen kann. Der zu versteuernde Gewinn wird in diesem Rahmen bei einer Schiffsbeteiligung ausschließlich danach berechnet, wie hoch die Nettoraumzahl, also das jeweilige Fassungsvermögen, eines Schiffes ist. Dabei werden die Schiffe je nach Fassungsvermögen in verschiedene Klassen eingeteilt, die dann mit einem unterschiedlichen Steuersatz besteuert werden. Da der jeweilige Steuersatz in der Regel nur zwischen 0,1 und 0,4 Prozent liegt (bezogen auf das Kapital des Anlegers), ist die vom Anleger erhaltene Ausschüttung des Schiffsfonds fast komplett steuerfrei. Trotz dieses enormen Steuervorteils trägt der Anleger natürlich auch beim Schiffsfonds alle unternehmerischen Risiken, die bis hin zum Verlust des investierten Kapitals führen können, wobei das Risiko bei Schiffsbeteiligungen hier in den meisten Fällen vergleichsweise gering ist.