Sozialversicherungsbeiträge
Im Wesentlichen werden die Ausgaben der Sozialversicherung über die Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Diese Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem festen Prozentsatz an den Bruttolöhnen und Bruttogehältern der Arbeitnehmer bemessen. Zu einer Hälfte werden die Sozialversicherungsbeiträge von den Versicherten bezahlt zur anderen Hälfte von den Arbeitgebern. Tritt eine Beitragssatzerhöhung ein wird das Netto Arbeitnehmer Einkommen gemindert und die Lohnkosten werden über die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber gesteigert. Auf über 40 Prozent ist der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung seit Mitte der 90er Jahre gestiegen. Der Grund hiefür sind die Kosten der deutschen Einheit, denn diese wurde zu einem großen Teil über die Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Das proklamierte Ziel das der Gesamtbeitragsatz unter 40 Prozent liegt, bleibt jedoch unerreicht. Auch wenn seit langem das Belastungsniveau konstant gehalten wird. Die Beitragssätze und deren Entwicklung sind je nach Versicherungszweig unterschiedlich. Zwischen 19 und 20 Prozent pendelt der Beitragssatz in der Rentenversicherung, der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung liegt seit 1993 konstant bei 6,5 Prozent. Auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung hat sich seit seiner Einführung nicht verändert. Nur in der Krankenversicherung zeigt sich ein leichter Anstieg. Gesonderte Regelungen für die Sozialversicherungsbeiträge gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung. Liegt das Einkommen bis 400 Euro pro Monat so herrscht Versicherungs- und Beitragsfreiheit. Die Arbeitgeber allerdings müssen eine Pauschalabgabe von 25 Prozent zahlen. Bei den Einkommen von einem Midi Job erhöhen sich die Arbeitnehmerbeiträge gleitend. Der Beitrag der Arbeitgeber liegt auf der gleichen Höhe der geltenden Beitragssätze.