Spareinlagen
Zu den ältesten Arten von Geldanlagen zählen auf jeden Fall die Spareinlagen, die nach wie vor von vielen Anlegern genutzt werden. Oftmals kommt man bereits als Kind mit den Spareinlagen in Berührung, wenn man beispielsweise ein Normalsparbuch als Taschengeldkonto nutzt. Ein Hauptmerkmal der Spareinlagen im Allgemeinen besteht in der großen Sicherheit dieser Anlageform. Alle Spareinlagen, welche bei einer Bank im Raum der Eurozone genutzt werden, fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung. Und ein Kurs- oder ein Währungsrisiko gibt es bei den Spareinlagen ohnehin nicht, sodass vor allem sehr sicherheitsorientierte Anleger die verschiedenen Arten der Spareinlage zur Geldanlage nutzen. Auch wenn es bereits neue Varianten wie die Sparcard gibt, so ist die Nutzung von Spareinlagen meistens mit der Ausstellung eines Sparbuches als Sparurkunde verbunden. Bei den Spareinlagen kann man zwei Hauptformen unterscheiden, nämlich einerseits das so genannte Normalsparbuch, welches für unregelmäßige Ein- und Auszahlungen geeignet ist. Zum anderen gibt es auch noch diverse Sondersparformen, die viele Anleger als Geldanlage nutzen. Das aus dem Kindesalter bekannte Normalsparbuch ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ausgestattet, wobei jedoch Beträge bis zu 2.000 Euro pro Kalendermonat auch ohne vorherige Kündigung und ohne Zahlung von Vorschusszinsen verfügt werden kann. Aber auch wenn man einen höheren Betrag abheben möchte ist das jederzeit möglich, es werden dann allerdings von den Banken Vorschusszinsen berechnet. Für die Anlage von etwas höheren Summen ist das Normalsparbuch jedoch aufgrund des sehr niedrigen Zinssatzes, der kaum über 0,50 Prozent liegt, heutzutage nicht mehr geeignet. Hier ist zum Beispiel das Tagesgeld die deutlich bessere Alternative. Neben dem Normalsparbuch gibt es im Rahmen der Spareinlagen aber auch noch einige Sondersparformen. Diese Sondersparformen unterscheiden sich in erster Linie dadurch vom normalen Sparbuch, dass es für eine bestimmte Laufzeit einen garantierten Zinssatz gibt, der dem Anleger schriftlich bestätigt wird. Dieser Zinssatz liegt teilweise deutlich über dem Zinssatz des Normalsparbuches. Entgegen der weit verbreiteten Meinung liegt das Kapital im Rahmen dieser Sondervereinbarung in dem Sinne nicht fest, wie zum Beispiel beim Festgeld, denn man kann nach wie vor jederzeit über das Guthaben verfügen.
Allerdings muss man dann in Kauf nehmen, dass bei einer vorzeitigen Verfügung Vorschusszinsen berechnet werden und man einen eventuell vereinbarten Bonus dann nicht erhält. Von den Produktnamen her bieten die Banken solche Sondersparformen oftmals unter dem Namen Sparzertifikat oder auch Zuwachssparen an. Wurde im Zusammenhang mit dem Sparbuch, unabhängig davon, ob es sich um eine Normalspareinlage oder um eine Sondersparform handelt, ein Sparbuch ausgestellt, dann sind Verfügungen nur mit Vorlage des Sparbuches zulässig.