Stückzinsen
Wenn man als Anleger in das Finanzprodukt Anleihen, also verzinsliche Wertpapiere, investiert, dann steht der zu erhaltende Zins im Vordergrund bei den Renditeerwartungen. Die meisten Anleihen sind so konstruiert, dass diese einen festen Zinssatz verbriefen, der sich dann während der Laufzeit nicht ändert und in den meisten Fällen auch nicht erhöht im Sinne einer Zinsstufe. Die Zahlung der Zinsen erfolgt bei den meisten Rentenpapieren entweder zum Ende eines jeden Jahres, dann in der Regel zum 31.12., oder aber immer nach einem absolvierten Laufzeitjahr. Wird eine Anleihe also beispielsweise am 30. April 2010 emittiert, dann ist das Zinszahlungsdatum fortan stets der 30. April des folgenden Jahres. Dem Inhaber der Anleihe stehen diese Zinsen natürlich zu, weil dieses ein elementares Recht ist, welches der Anleger mit dem Erwerb der Anleihe erhält. Solange der Inhaber der Anleihe diese während der gesamten Laufzeit behält und dann am Fälligkeitstermin zurück gibt, gibt es auch keine "Probleme" mit der Zinszahlung. Was aber passiert, wenn die Anleihe vor Fälligkeit den Inhaber wechselt? Bei vielen Anleihen ist ein solcher vorzeitiger Verkauf möglich, da die Papiere an der Börse frei gehandelt werden können. Wenn nun der Inhaber der Anleihe nicht zufällig genau an dem Tag wechselt, an welchem auch die Zinsen gezahlt werden, entsteht das "Problem", dass ein Teil der zukünftig gut geschriebenen Zinsen dem bisherigen Inhaber zustehen und eine anderer Teil dem Käufer der Anleihe, also dem neuen Inhaber. Diese "Teilzinsen" werden in der Fachsprache auch als Stückzinsen bezeichnet und treten eben immer dann auf, wenn die Anleihen ihren Besitzer wechselt. Tritt die zuvor genannte Situation auf, müssen die Stückzinsen berechnet werden, da der Käufer der Anleihe zwar bei der nächsten Zinsgutschrift den vollen Zinsbetrag erhält, ihm diese Zinsen aber nur zu einem Teil noch zustehen. Die Berechnung der Stückzinsen wird am besten deutlich, wenn man diese einmal anhand eines Beispiels durchführt. Angenommen, der Anleger A verkauft am 30. April 2009 eine bislang in seinem Besitz befindliche Staatsanleihe über einen Nennwert von 10.000 Euro und einem Zinssatz von vier Prozent an den Anleger B. Der Zinslauf der Anleihe ist der 30. Juni, die Zahlung der Zinsen findet als an diesem Tag jedes Jahr für den abgelaufenen Jahreszeitraum statt. Im Beispielfall erhält also der Käufer der Anleihe am 30. Juni eine Zinsgutschrift in Höhe von 400 Euro, die für den Zeitraum vom 30. Juni 2008 bis zum 30. Juni 2009 erfolgt. Der Käufer besitzt die Anleihe jedoch erst seit dem 30. April 2009, sodass ihm die Zinsen auch nur für den Zeitraum vom 30. April 2009 bis zum 30. Juni 2009 zustehen. Der Verkäufer hat hingegen ein Recht auf den Zinsanteil, der auf den Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2008 und dem 30. April 2009 entfällt.
Somit stehen dem Verkäufer die Stückzinsen für zehn Monate zu, während der Käufer einen Anspruch lediglich für zwei Monat hat. In diesem Fall ist die Berechnung der Stückzinsen relativ einfach, da Zinszahlung und Verkauf jeweils am 30. stattfanden. Die Jahreszinsen von 400 Euro müssen also nur durch 12 dividiert werden und das Ergebnis mit zehn multipliziert werden. Daraus ergeben sich Stückzinsen in Höhe von 333,33 Euro. Diese Zinsen muss der Käufer und neue Inhaber der Anleihen an den Verkäufer zahlen, was in der Praxis in Form einer automatischen Verrechnung beim Kauf/Verkauf der Anleihe geschieht. Sollten die Zinsen bei einer Anleihe einmal nicht für einen vergangenen Zeitraum sondern im Voraus gutgeschrieben werden, was jedoch eher unüblich ist, so müsste in solche einem Fall natürlich stets der Verkäufer die Stückzinsen an den Käufer zahlen. Denn hier hat der Verkäufer bereits Zinsen für einen Zeitraum erhalten, den er durch den vorzeitigen Verkauf der Anleihe nicht voll ausschöpfen wird.