Tierhalter Haftpflichtversicherung
Da Tiere unberechenbar sein können, sollte jeder Tierhalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Sollte sich bspw. der Hund von der Leine reißen, über die Straße rennen und dabei einen Unfall verursachen, tritt diese Versicherung für den entstandenen Schaden in Kraft. Schäden durch normale Kleintiere deckt die normale Privathaftpflichtversicherung ab. Dazu zählen z. B. Katzen, Vögel, Nager und auch nicht gewerblich genutzte Tiere wie Schweine, Geflügel, Schafe etc. Dies gilt aber nicht für Tiere wie Hunde oder Pferde. Für Tiere wie Schlangen, Leguane, Affen oder Raubkatzen gelten Sondervereinbarungen. Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind sowohl der Eigentümer des Tieres als Personen, die das Tier von Zeit zu Zeit betreuen, versichert. Die Versicherung gilt deutschlandweit, aber auch bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr. Die Versicherungssummen sind variabel. Somit kann ein Tier bspw. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert werden. Die Summen liegen hierbei bei 3.000.000, 6.000.000 oder 10.000.000 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht bei so genannten Kampfhunden und bei der Haltung eines Dobermanns. Bei der Pferde-Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass ggf. Fohlen bis zu einem bestimmten Alter, Flurschäden oder private Kutschfahrten in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Bei mehreren Tieren sollte jedes der Tiere einzeln versichert sein, da ein pauschaler Versicherungsschutz für alle zusammen nicht möglich ist.